Idafehn/Strücklingen/Ramsloh - Es ist eine besondere Situation im Norden des Saterland und dem angrenzenden Idafehn. Seit der Gebietsreform in den 1970er-Jahren erstreckt sich die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Idafehn-Strücklingen-Ramsloh über die Landkreise Leer und Cloppenburg. Was sonst keinen großen Einfluss auf das Kirchenleben hat, macht sich aber nun während der Corona-Pandemie immer wieder bemerkbar.
Quasi an der Gemeinde- beziehungsweise Landkreis-Grenze ändern sich die Regeln. Grund dafür sind die Corona-Verordnungen, die sich in den Landkreisen Leer und Cloppenburg unterscheiden – und das gerade beim Kirchenbesuch. Pastor Florian Bortfeldt muss daher immer beide Verordnungen im Blick haben und Aufklärungsarbeit leisten.
3G-Regel gilt
Im Landkreis Cloppenburg gilt bei religiösen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Gottesdiensten oder Messen derzeit die sogenannte 3G-Regel. Besucher müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein, um daran teilnehmen zu dürfen. Im Landkreis Leer greift diese Regelung nicht. Bei Gottesdiensten in der Friedenskirche, die sich in Idafehn befindet, gelte damit quasi die 0G-Regel, sagt Pastor Bortfeldt. Auch Besucher aus dem Saterland, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich nicht vorher testen lassen. Darüber hinaus ist in der Kirche in Idafehn auch seit längerem Gesang erlaubt – jedoch nur bei getragener Maske.
Bei den Gottesdiensten in den Herbstferien, als auch Besucher aus den evangelischen Kirchengemeinden Elisabethfehn und Reekenfeld in die Friedenskirche gekommen seien, hätten sich viele gewundert, was in Idafehn alles erlaubt sei, berichtet Bortfeldt weiter.
Auch Gäste aus anderen Kirchengemeinden in Ostfriesland seien erstaunt gewesen, dass gesungen werde und man die Maske am Platz abnehmen dürfe. „Ich bin vorsichtig, aber nicht ängstlich“, sagt Bortfeldt, wenn er auf die strengeren Regeln einiger seiner Kollegen blickt.
Zwei Kapellen
Besonders speziell wird es bei Beerdigungen in den Kapellen in Idafehn. Während in der Kapelle in Idafehn-Nord die Regelungen des Landkreises Leer gelten, greifen bei der Kapelle in Idafehn-Süd die Regeln des Landkreises Cloppenburg.
Ein kleines Stück der Idafehner Straße liegt auf Saterländer Gebiet und somit im Landkreis Cloppenburg. Und an diesem Stück befindet sich die Kapelle. So muss Bortfeldt darauf achten, dass bei dortigen Beerdigungen die 3G-Regel eingehalten wird, während im Norden des Ortes nur eine Dokumentationspflicht gilt.
Auch beim Konfirmationsunterricht, der in Idafehn und Ramsloh stattfindet, sind unterschiedliche Regeln einzuhalten. Jedoch orientiere sich dieser an den Corona-Vorgaben für den Schulunterricht, erklärt Bortfeldt. Beispielsweise falle dieser aus, wenn auch der Schulunterricht coronabedingt nicht stattfindet.
