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Stadt gegen Landkreis Cloppenburg Klage gegen die Kreisumlage – So geht es jetzt weiter

Hermann Gerdes
Symbolbild: Der Landkreis will Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen.

Symbolbild: Der Landkreis will Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen.

dpa

Cloppenburg - Einer dürfte sich über die erfolgreiche Klage der Stadt Cloppenburg gegen den Landkreis besonders freuen: Bürgermeister a. D. Dr. Wolfgang Wiese. Er hatte seinerzeit die Klage angestrengt. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Oldenburg in Sachen der Klage Stadt Cloppenburg gegen den Landkreis machte am Donnerstag bundesweit Schlagzeilen. Die Kreisumlage für 2018 sei rechtswidrig festgesetzt, und zwar zu hoch. Die Höhe dürfe das zu erwartende Defizit keinesfalls überschreiten. Und das sei 2018 passiert.

Jetzt steht eine Frage im Mittelpunkt: Wie geht es weiter? Auch die anderen Bürgermeister fragen: Was bedeutet das für die nächsten Jahre, was für die letzten Jahre?

Die Stadt Friesoythe, die sich damals der Klage und später auch dem Widerspruch angeschlossen hat, erwartet Rückzahlungen der Kreisumlage. Ein Punkt Kreisumlage sind mittlerweile für Friesoythe 325 000 Euro. Bürgermeister Sven Stratmann sagte: „Dieses Urteil stärkt die Position der Gemeinden.“

Der Landkreis

Landrat Johann Wimberg kündigte an, Berufung einzulegen. Die hatte das Gericht zugelassen, weil es sich um eine über den Landkreis Cloppenburg hinausreichende Entscheidung handelt. Alle Bemühungen des Landkreises Cloppenburg um eine außergerichtliche Einigung mit der Stadt Cloppenburg seien gescheitert. Auch ein vom Gericht durchgeführtes Mediationsverfahren habe keine Lösung gebracht, teilt die Kreisverwaltung mit. Die Klage der Stadt habe sich gegen die Zahlung der Förderung in Höhe von 4,5 Millionen Euro gerichtet. Da kein entsprechender Antrag der Kommunen vorgelegen habe, sei in dieser Höhe kein Bedarf für die Erhebung der Kreisumlage gegeben, argumentiert der Kreis. „Bei einer Rechtskraft des Oldenburger Urteils wäre die spannende Frage zu klären gewesen, ob der Landkreis die gewährte Förderung an die Städte und Gemeinden wieder zurückfordern müsste. Da aber der Landkreis ins empfohlene Berufungsverfahren geht, stellt sich diese Frage aktuell nicht.“

Die Stadt

Die Rechtsabteilung der Stadt Cloppenburg hatte schon am Donnerstag erwartet, dass der Landkreis in Berufung geht. Aus diesem Grunde stelle sich im Moment die Frage einer Rückforderung von Geldern nicht. Auch die Frage, was die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für die Kreisumlagebescheide für die Jahre 2019 und 2020, gegen die die Stadt Cloppenburg ebenfalls Widerspruch erhoben hatte, stelle sich erst, wenn die rechtskräftige Entscheidung vorliege.

Die Genese

Rückblick: 2017 war der Landkreis finanziell gut gestellt. So forderten die Gemeinden für 2017 eine deutliche Senkung der Kreisumlage (damals 44 Prozent). Das wollte der Landkreis mit Blick auf anstehende wichtige Investitionen in den Folgejahren nicht. Der Ausweg: 42 Punkte Kreisumlage und ein Sonderprogramm des Kreises in Höhe von 3,5 Mio. Euro an die Kommunen. Die Rechnung ging für die Stadt Cloppenburg nicht auf: zwei Punkte wären 710 000 Euro gewesen, aus dem Sonderprogramm wurden aber nur 640 000 Euro vom Kreis gezahlt.

2018 wurde ein 4,5-Mio.-Euro-Sonderprogramm statt der Senkung der Kreisumlage aufgelegt. In der CDU-Kreistagsfraktion fand ein Vorschlag die Mehrheit, das Geld nach Einwohner und Fläche zu verteilen. Cloppenburg hat nur 70 der über 1400 Quadratkilometer im Kreis, Friesoythe allein 247. 2,5 Punkte Kreisumlage wären 935 000 Euro für die Stadt Cloppenburg gewesen, gezahlt wurden aber nur 574 000 Euro vom Kreis. Die Stadt legte nun einen Widerspruch ein, es folgte die Klage.

Sogar für 2019 reichte die Stadt eine Klage ein. Gründe wie 2018: fehlende Beteiligung der Kommunen und der Verstoß gegen den finanziellen Gleichrang zwischen Kommunen und Landkreis. Um vier statt zwei Punkte – die Kreisumlage sank von 38 auf 36 Punkte – hätte die Umlage gesenkt werden müssen. Bis heute sind die Stellungnahmen der Kommunen ähnlich.

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