Cloppenburg - Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat am Donnerstag der Klage der Stadt Cloppenburg gegen den Landkreis wegen der Erhebung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 stattgegeben. Im Dezember 2017 hatte der Kreistag die Umlage für 2018 auf 40 Prozent (vorher 42) festgesetzt. Zugleich beschloss der Kreistag auf Antrag der CDU-Fraktion, den Kommunen eine Investitionsförderung von 4,5 Mio. Euro zu gewähren. Ein Jahr später wurde die Kreisumlage rückwirkend für 2018 auf 38 Prozent gesenkt. Die Stadt Cloppenburg musste 14,3 Mio. Euro zahlen (gesamt: 68,3 Mio. Euro).

„Es ist nicht ersichtlich, dass der Haushalt durch den Landkreis Cloppenburg auf der Grundlage einer Abwägung der finanziellen Bedürfnisse des Landkreises und seiner Kommunen erstellt worden ist“, begründete damals die Stadt. Neben dem Verstoß gegen Anhörungs- und Beteiligungspflichten monierte die Stadt auch die Höhe der Kreisumlage. Die Verteilung des Zuschusses der 4,5 Millionen Euro sei rechtswidrig gewesen, stattdessen hätte die Kreisumlage gesenkt werden müssen.

Das Gericht gab der Klage jetzt statt. Die festgesetzte Kreisumlage sei zu hoch gewesen. Sie dürfe nicht zu einer „haushaltsplanmäßigen Überschussbewirtschaftung“ führen. Zudem verstoße die Höhe des Umlagesatzes gegen das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Und der Landkreis habe bei der Bemessung der Umlagesätze einen Bedarf für Aufgaben außerhalb seiner Kompetenz berücksichtigt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Zeitgleich hatte damals die Stadt Friesoythe – besonders gegen die Sonderzuwendung in Höhe von 4,5 Millionen Euro – Klage und später auch in jedem Jahr Widerspruch eingelegt.