Die CDU-Fraktion, die eine hauptamtliche Frauenbeauftragte nie gewollt hat, aber aufgrund der Gesetzeslage in den 90er Jahren nicht anders konnte, stützt sich nun auf neue Paragraphen. Nach Darstellung von Schröer hat der Landtag am 20. April das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz geändert. Danach müssten nur noch Landkreise, kreisfreie Städte sowie große selbstständige Städte hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte beschäftigen. Für den Kreis Cloppenburg bedeutet dass, dass mit Ausnahme der Kreisverwaltung auch die anderen hauptamtlichen Frauenbeauftragten in den Städten und Gemeinden nicht weiter beschäftigt werden müssten.
1993 hatte die Stadt Cloppenburg zusammen mit 40 weiteren Kommunen beim Staatsgerichtshof in Bückeburg gegen die verpflichtende Einstellung einer Frauenbeauftragten geklagt und verloren. Die CDU-Fraktion vertritt nach Angaben von Hermann Schröer nach wie vor die Ansicht, dass aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung der Stadt Cloppenburg nicht per Gesetz die Einstellung einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten verlangt werden könne.
