Landkreis Cloppenburg Der Landkreis Cloppenburg entbindet die Taxenunternehmen weiterhin von der Betriebspflicht für Nachtfahrten. Diese Entbindung gilt für die Geltungsdauer der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2, das heißt derzeit bis zum 20. Dezember.
Zurzeit ist das Nachtleben stark eingeschränkt. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es für die Unternehmer deshalb unzumutbar, weiterhin Nachtfahrten anbieten zu müssen. Da die Taxiunternehmer aber gegenüber den Menschen, die chronisch krank sind, eine hohe Verantwortung haben, bleibt die Betriebspflicht von 6 Uhr bis 20 Uhr bestehen.
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