Kreis Cloppenburg Kreisjugendamt und Polizei haben jetzt gemeinsam die Einhaltung des Jugendschutzes in drei großen Diskotheken im Landkreis Cloppenburg kontrolliert. Sieben Einsatzkräfte überprüften die Abgabe von Alkohol an Minderjährige sowie der Einhaltung der Aufenthaltszeiten.
Ab 16 Jahren dürfen sich Jugendliche bei öffentlichen Tanzveranstaltungen und in Gaststätten ohne Begleitung bis 24 Uhr aufhalten, danach nur in Begleitung einer „erziehungsbeauftragen“ Person über 18 Jahren. Diese muss sich mit einem so genannten Muttizettel ausweisen können. Damit bestätigen Vater oder Mutter des 16- bis 18-jährigen Kindes, das der „Zettelinhaber“ den Minderjährigen begleiten darf.
„In vielen Fällen war den Jugendlichen bei der Jugendschutzkontrolle dieser sogenannte Muttizettel gar nicht bekannt“, erklärte Kreisjugendpflegerin Alexandra Pille. Jugendliche sollten sich eine schriftliche Erziehungsbeauftragung von ihren Eltern geben lassen, denn so könne bei Kontrollen schneller und einfacher nachvollzogen werden, dass die erziehungsbeauftragte Person den Eltern auch bekannt sei.
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Ein Vordruck zur Erziehungsbeauftragung kann auf der Homepage des Landkreises Cloppenburg unter www.lkclp.de/jugend-familie/kreisjugendpflege/downloadangebote.php heruntergeladen werden.
Neben der Überprüfung des Aufenthalts von Jugendlichen wurde auch die Abgabe von alkoholischen Getränken überprüft, wobei es in einem Fall zum Verkauf von hochprozentigen Alkohol an Minderjährige kam. Die Thekenkraft erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Auch zukünftig sei mit entsprechenden Jugendschutzkontrollen durch Jugendamt und Polizei zu rechnen, so das Kreisjugendamt.