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Nachverdichtung in Cloppenburg Politik hört Anlieger-Forderungen

Auf der südlichen Seite der Juiststraße (links) sollten sechs Wohnungen erlaubt werden, an der nördlichen (rechts) dagegen zwei. Jetzt soll für beide Straßenseiten zwei gelten.

Auf der südlichen Seite der Juiststraße (links) sollten sechs Wohnungen erlaubt werden, an der nördlichen (rechts) dagegen zwei. Jetzt soll für beide Straßenseiten zwei gelten.

Carsten Mensing

Cloppenburg - Mit entsprechenden Änderungsanträgen wollen die CDU/FDP/Zentrum-Gruppe und SPD/Linke den jetzt im städtischen Planungsausschuss vorgestellten neuen Bebauungsplan „Aslage II“ noch weiter zu Gunsten der Altanlieger verändern. Den Plan hatte Annika große Austing vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach und Partner (Rastede) in der Sitzung präsentiert.

CDU/FDP/Zentrum

Auf der südlichen Seite der Juiststraße, wo der neue Bebauungsplan sechs Wohnungen pro Grundstück vorsieht, will die CDU/FDP/Zentrum-Gruppe künftig doch nur eine Bebauung mit Einfamilien- bzw. Doppelhäusern zulassen – genau wie auf der nördlichen Seite. Darüber hinaus wendet sich die bürgerlich-liberal-konservative Fraktion gegen eine Bebauung der Sackgassen an der Rügenstraße mit sechs Wohneinheiten – auch hier sollen laut Antrag nur Einfamilien- oder Doppelhäuser vorgesehen werden. Zudem soll es nach den Vorstellungen von CDU/FDP/Zentrum an der Straße „Am Rennplatz“ künftig keine acht, sondern nur sechs Wohneinheiten pro Grundstück geben.

SPD/Linke

Unterdessen hatte sich die Gruppe SPD/Linke mit Teilen der Westerlandstraße beschäftigt. In den beiden Westerland-Sackgassen in diesem Bereich sieht der vorgestellte B-Plan maximal Einfamilien- bzw. Doppelhäuser vor. An der Straße selbst sollen laut Plan acht Wohneinheiten pro Grundstück möglich sein. SPD/Linke wollen es in Teilbereichen nun auch dort bei Einfamilien- bzw. Doppelhäusern belassen.

Vorgeschichte

Auf Basis des alten – jahrzehntelang gültigen – B-Plans war teilweise unkontrolliert nachverdichtet worden. Abgerissene Einfamilienhäuser wurden durch riesige Mietskasernen ersetzt.

Das Fass zum Überlaufen brachte im Frühjahr 2021 der seinerzeit bevorstehende Abriss dreier alter Häuser in der Juiststraße. Hatte das Bauamt doch den Bauantrag für ein neues Gebäude mit neun Wohneinheiten, das noch dazu auf Stelzen gesetzt werden sollte, um den nötigen Parkraum zu schaffen, abgelehnt. Und das, obwohl der damalige Bebauungsplan diese Bebauung zugelassen hätte.

Daraufhin hatte der Stadtrat im Juli 2021 für das Gebiet „Aslage II“ eine Veränderungssperre – also einen Stopp für weitere Baugenehmigungen – beschlossen. Stadt und Politik hatten nun zwei Jahre Zeit, den Bebauungsplan so zu ändern, dass alle Beteiligten (Anwohner, Investoren, Allgemeinheit) damit leben können. Falls dies nicht gelungen wäre, hätte nach zwei Jahren automatisch wieder der alte Bebauungsplan Gültigkeit gehabt, der nur wenige Beschränkungen und eine fast hundertprozentige Versiegelung der Flächen erlaubt.

Anwohner–Initiative

Mit ihren Änderungswünschen kamen die beiden Gruppen CDU/FDP/Zentrum und SPD/Linke weitgehend den Forderungen des „Vereins zum Erhalt gewachsener Wohn- und Siedlungsstrukturen in Cloppenburg“ nach. Dieser hatte sich im vergangenen Jahr nach dem Disput um die Juiststraße gegründet. Dessen Vorsitzender Dr. Ludger Heuer hatte in der Sitzung des Planungsausschusses betont, „dass wir das Inselviertel nicht in seinem jetzigen Zustand einfrieren wollen“. Man habe nichts gegen eine „maßvolle Verdichtung“, gegen ein zweites Haus in einem großen Garten, gegen Doppelhäuser oder kleinere Mehrparteienhäuser.

RechtLiche Prüfung

Zurückhaltend reagierte die Stadtverwaltung auf die von der Politik einstimmig zum Beschluss empfohlenen Änderungen am neuen B-Plan. Es sei durchaus denkbar, dass Investoren dagegen klagen könnten, hieß es.

Daraufhin hatte sich die Politik bereits vor der Abstimmung darauf verständigt, ihre gewünschten Änderungen von der Verwaltung rechtlich prüfen zu lassen, bevor es Ende August im vertraulich tagenden Verwaltungsausschuss zu einem endgültigen Beschluss (hier Abwägung der Einwendungen und öffentliche Auslegung) kommt.

Carsten Mensing
Carsten Mensing Redaktion Münsterland
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