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Existenzbedrohung in Tierseuchenfällen Breher und Gerdesmeyer fordern höhere Entschädigungen

Fordern eine bessere Entschädigung für Gänsehalter im Seuchenfall (von links): Rechtsanwältin Christina Heßler, Iris Tapphorn, Silvia Breher, Dr. Ursula Gerdes, Tobias Gerdesmeyer und Friedrich-Otto Ripke

Fordern eine bessere Entschädigung für Gänsehalter im Seuchenfall (von links): Rechtsanwältin Christina Heßler, Iris Tapphorn, Silvia Breher, Dr. Ursula Gerdes, Tobias Gerdesmeyer und Friedrich-Otto Ripke

Landkreis Vechta/Steinkamp

Landkreis Vechta - Halter von Zuchtgänsen sollen besser gegen Schäden im Tierseuchenfall geschützt werden. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs von Vechtas Landrat Tobias Gerdesmeyer, der Bundestagsabgeordneten Silvia Breher (beide CDU), Friedrich-Otto Ripke (Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft) und Dr. Ursula Gerdes (Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse) auf dem Gänsehof Tapphorn in Lohne/Brockdorf. Inhaberin Iris Tapphorn hatte sich an die Politik gewandt, nachdem im März letzten Jahres infolge eines Vogelgrippeausbruchs insgesamt 2450 Elterntiergänse getötet werden mussten.

Entschädigung zu gering

Tierhalter werden zwar im Fall einer behördlich angeordneten Bestandstötung entschädigt. Die Obergrenze liegt aber bei 50 Euro pro Tier. Zuchtgänse liegen jedoch deutlich über diesem Wert. „Die aktuelle Regelung ist daher für uns existenzbedrohend“, sagt Iris Tapphorn. Tierhalter hätten grundsätzlich die Möglichkeit, den Wertverlust über eine Versicherung auszugleichen. Da es deutschlandweit allerdings nur wenige Zuchtgänsebetriebe gibt, finden sich kaum Anbieter, die ein solches Risiko absichern wollen. Hinzu kommt, dass Bruteier im Seuchenfall ebenso beseitigt werden. Für diese gibt es bislang keinerlei Entschädigung.

Landrat Tobias Gerdesmeyer betonte bei dem Treffen, dass die politischen Rahmenbedingungen dringend geändert werden müssten: „Wir wollen die traditionelle Gänsezucht in unserem Landkreis unbedingt erhalten. Das gilt besonders für Betriebe, die nach modernen Standards wirtschaften und vorbildlich auf die Tiergesundheit und die Biosicherheitsmaßnahmen achten. Sie müssen gegen Seuchenzüge geschützt werden. Ich befürworte daher eine Anhebung des Höchstsatzes von 50 Euro und auch eine angemessene Entschädigung für Bruteier.“

Unterstützung zugesichert

Silvia Breher sicherte bundespolitische Unterstützung zu: „Die Betroffenheit insbesondere der Elterntierhalter von Gänsen, aber auch Puten ist bei einer Vogelgrippe besonders stark. Der Besuch auf dem Hof Tapphorn hat noch einmal verdeutlicht, dass konkreter Handlungsbedarf besteht und die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Das nehme ich gern mit nach Berlin. Die Bundesregierung muss liefern, und das werde ich einfordern. Die Nutztierhaltung in Deutschland ist nicht nur im Hinblick auf den Wunsch vieler Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Regionalität, sondern auch für die Umsetzung von mehr Tierwohl und mehr Biodiversität unverzichtbar.“

Auch die Niedersächsische Tierseuchenkasse unterstützt das Anliegen, wie Dr. Ursula Gerdes beim Treffen in Brockdorf mitteilte.

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