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Mädchenmörder aus Elisabethfehn Ronny Rieken bleibt im Gefängnis

Lüneburg/Elisabethfehn/Strücklingen - Der Mädchenmörder Ronny Rieken aus Elisabethfehn wird nicht aus der Haft entlassen. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Lüneburg am Mittwoch auf Nachfrage unserer Redaktion.

Im Mai dieses Jahres hätte „von Amts wegen“ geprüft werden müssen, ob der zu lebenslanger Haft verurteilte Rieken vorzeitig entlassen wird. „Die Strafvollstreckungskammer hat sich gegen die Entlassung entscheiden. Ein psychologisches Gutachten bestätigt die Rückfallgefahr“, sagte Gerichts-Pressesprecherin Dr. Susanne Ehret im Gespräch mit unserer Redaktion. Neben dem psychologischen Gutachten sei es aber auch im allgemeinen Sicherheitsinteresse, dass Rieken weiterhin nicht auf freien Fuß kommt.

Massengentest

Ronny Rieken hatte 1998 die 11-jährige Christina aus Strücklingen (Landkreis Cloppenburg) und bereits zwei Jahre zuvor die damals 13-jährige Ulrike aus Jeddeloh (Landkreis Ammerland) vergewaltigt und ermordet. Überführt wurde er 1998 durch den bis dahin größten Massengentest in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Im Prozess hatte Rieken damals außer den Morden zwei weitere schwere Sexualstraftaten an einem acht Jahre alten Mädchen und an einer Neunjährigen gestanden. Er gab außerdem die Vorbereitung mehrerer gleichartiger Verbrechen an Mädchen zu und gestand nachträglich die Vergewaltigung einer 15-Jährigen im Jahr 1987.

Zurzeit sitzt Rieken, der sich in der Haft einen neuen Namen zulegte, in der Justizvollzugsanstalt Celle ein. Nachdem ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung 2012 und jetzt auch 2021 abgelehnt wurde, bleibt Rieken auf unbestimmte Zeit im Gefängnis. „Er selbst kann aber jederzeit einen neuen Antrag auf Haftprüfung stellen“, sagt Gerichts-Sprecherin Ehret. Der aktuelle Beschluss sei außerdem noch nicht rechtskräftig, so Ehret weiter.

Persönlichkeitsdefizite

Schon bei der Haftprüfung 2021 hieß es, dass Rieken die „verantwortlichen Persönlichkeitsdefizite nicht aufgearbeitet hat“ und wegen der Schwere der Schuld eine Mindesthaftdauer von 23 Jahren notwendig ist. Das neue Gutachten bestätigt diese Entscheidung, dass Rieken sicht nicht mit seinen Taten auseinandergesetzt hat.

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Heiner Elsen
Heiner Elsen Redaktion Münsterland
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