Saterland - Am Sonntag ist es soweit: Am 5. September wird über das Bürgerbegehren gegen die geplanten Anlagen zur Gülle- und Mistverarbeitung der Firmen Revis und Kaskum im C-Port abgestimmt. Es ist der erste Bürgerentscheid in der Gemeinde Saterland. Neben der Kommunalwahl am 12. September und der Bundestagswahl am 26. September ist es zudem die erste von drei Abstimmungen in dem Monat im Saterland. Daran übt nun der Landesverband Bremen/Niedersachsen vom Verein „Mehr Demokratie“ Kritik.
Drei Urnengänge
„Ein Monat, vier Sonntage, drei getrennte Urnengänge, das ist doch irre“, sagt Dirk Schumacher, Landessprecher von Mehr Demokratie. Beim Bürgerentscheid werde über ein wirtschaftspolitisch bedeutsames Thema abgestimmt, am Wochenende darauf finde die Kommunalwahl statt. Das müsse nicht sein. „Wäre es nicht toll, wenn die Menschen im Saterland am 12. September ihren Gemeinderat und Kreistag wählen könnten und zugleich darüber abstimmen können, ob sie die Betriebe begrüßen oder ablehnen?“, fragt sich Schumacher. „Leider ist das aktuell verboten“, fügt er jedoch hinzu. Ein Bürgerentscheid und eine Kommunalwahl dürfen nicht am selben Tag stattfinden, so legt es das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz fest. Aus Sicht von Schumacher gehöre der dafür betreffende Paragraf abgeschafft.
11 324 Wahlberechtigte
Beim Bürgerentscheid am 5. September sind 11 324 Saterländer abstimmungsberechtigt. Wie bei der Kommunalwahl kann per Briefwahl oder am Sonntag in den Wahllokalen von 8 bis 18 Uhr abgestimmt werden. Damit der Entscheid verbindlich ist, müssen mindestens 2157 Ja-Stimmen abgegeben werden und die Mehrheit muss mit Ja stimmen.
Ja oder Nein
Dem Bürgerentscheid vorausgegangen war das Bürgerbegehren Saterland, das sich gegen die geplanten Großprojekte der Firmen Revis bioenergy aus Münster und Kaskum aus Friesoythe richtet.
Es wird nicht über eine Frage abgestimmt, sondern über eine Aussage. Diese lautet: „Die Gemeinde Saterland lehnt den Bau und Betrieb der Mist und Gülle verarbeitenden Industrieanlagen der Firmen Revis bioenergy GmbH aus Münster und Kaskum GmbH aus Friesoythe auf dem Gebiet des interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes C-Port ab und versagt, soweit kein Rechtsanspruch auf die Erteilung besteht, alle in ihre Zuständigkeit fallenden Genehmigungen und Zustimmungen, die auf einen Bau und Betrieb dieser Anlagen abzielen.“ Diese kann nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.
Wer für das Bürgerbegehren ist und die geplanten Großanlagen der Firmen Revis und Kaskum im C-Port ablehnt, muss mit „Ja“ stimmen. Wer gegen das Bürgerbegehren und für den Bau ist, muss mit „Nein“ stimmen.
