Ramsloh - Der Rat der Gemeinde Saterland hat am Mittwochabend in einer außerordentlichen Sitzung mit deutlicher Mehrheit eine Missbilligung gegen Bürgermeister Thomas Otto (parteilos) ausgesprochen. Grund dafür war sein angekündigtes Fernbleiben bei der Verbandsausschusssitzung des Interkommunalen Industrieparks Küstenkanal (IIK) am 9. Juni. In der Sitzung war der Verkauf der Grundstücke im C-Port an die Firmen Kaskum und Revis Bioenergy beschlossen worden.
Otto hatte mit seinem Fernbleiben – er ließ auch keine Vertretung zu – die Beschlussfähigkeit des Gremiums verhindern wollen. Die Missbilligung richtet sich daher gegen den „vorsätzlichen Missbrauchs der Zweckverbandssatzung des IIK C-Port zur Herbeiführung der Handlungsunfähigkeit einer Verbandsausschusssitzung“.
Otto habe mit dem bewussten, vorsätzlichen und öffentlich angekündigten Fernbleiben seine Pflicht als Vertreter der Gemeinde Saterland verletzt. „Die Interessen der Gemeinde Saterland müssen in den Gremien des C-Ports sachlich und argumentativ wahrgenommen werden“, heißt es im Antrag. Und weiter: „Eine Nichtteilnahme an Organsitzungen verhindert eine solche Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Sachargumenten und schränkt den Einfluss der Gemeinde Saterland auf zu fassende Beschlüsse in den C-Port-Gremien unnötig und vom Rat ungewollt ein.“ Bürgermeister Thomas Otto wird aufgefordert, zukünftig an den Sitzungen der C-Port-Gremien teilzunehmen und die Ratsmitglieder zu informieren.
Das sagt die CDU
Eingereicht hatten den Missbilligungsantrag Ende Juli zwölf CDU-Mitglieder und zusammen mit einem zweiten Antrag, der im nicht-öffentlichen Teil diskutiert wurde, eine Dringlichkeitssitzung beantragt. Durch das Verhalten des Bürgermeisters sei das Vertrauen der Gemeinde Saterland gegenüber den Partnern im C-Port-Zweckverband – diese sind die Stadt Friesoythe und der Landkreis Cloppenburg – in Frage gestellt worden sei, begründete Gerd Albers stellvertretend den Antrag. Man müsse im Zweckverband zusammenarbeiten. Das ginge nicht, wenn man den Partnern vor das Schienbein trete. Zudem sollte man sich bemühen, wenn man einen Antrag einbringe, dass dieser erfolgreich sei. Das hänge auch von den Umgangsformen ab. Zudem sei der Bürgermeister laut Satzung des Zweckverbandes Ausschuss-Mitglied und werde nicht gewählt. Daher sei es seine Pflicht an den Sitzungen teilzunehmen, so Albers. Mit einer Enthaltung stimmte die CDU-Fraktion geschlossen für den Missbilligungsantrag.
Das sagt die SPD
Kritik an Bürgermeister Otto kam auch von der SPD. „Nicht hinzugehen, halte ich persönlich für ein nicht demokratisches Verhalten“, sagte Karl-Peter Schramm. Es gehe darum, den Willen der Gemeinde durchzusetzen oder seinen Vertreter zu schicken. Man hätte sich eventuell auch auf einen Aufschub einigen können, wenn man an der Sitzung teilgenommen hätte. Nach kleineren Änderungen am Antrag stimmten auch die anwesenden SPD-Mitglieder für die Missbilligung.
Das sagen die Grünen
Ratsherr Dr. Henning Hormann (Grüne) war dem Bürgermeister während der Einwohnerfragestunde zur Seite gesprungen. Otto habe mit seinem Fernbleiben einen Aufschub für die Grundstücksverkäufe erreichen wollen, da in der rund zwei Wochen später stattfindenden Ratssitzung im Saterland Weisungsbeschlüsse zu den Großanlagen auf der Tagesordnung gestanden hätten sowie eine Antrag für eine Bürgerbefragung. Neben Bürgermeister Otto stimmte auch Hormann ebenso wie Ralf Pooschke (UWG) gegen den Missbilligungsantrag.
Das sagt Bürgermeister Thomas Otto
Bürgermeister Thomas Otto hatte sich während der außerordentlichen Sitzung des Saterländer Gemeinderates nicht zu dem Missbilligungsantrag geäußert. Stattdessen legte er seine Ansicht in einem Schreiben an die Ratsmitglieder dar. „Ein solcher Antrag führt leider zu keiner Versachlichung. Er wird an dieser Stelle lediglich als Vehikel missbraucht und es wird billigend in Kauf genommen, dass sowohl die Gemeinde als auch das Amt des Bürgermeisters dadurch ein Schaden zugefügt wird“, schreibt Otto.
Nach seiner Sicht können politische Entscheidungen nicht nur durch Zustimmung oder Ablehnung zum Ausdruck gebracht werden, sondern auch durch Enthaltung oder schlichtes Fernbleiben. Er beruft sich zudem auf die Sitzung des Rats vom 24. Februar. Dort war ein Weisungsbeschluss für die Vertreter des C-Port-Verwaltungsausschusses vertragt worden. Er habe daher freie Hand in seiner Entscheidung gesehen, so Otto, und seiner Meinung nach im Sinne der Saterländer Bürger gehandelt. Darüber hinaus sei ein Antrag der beiden Saterländer Vertreter in dem C-Port-Gremium auf Verschiebung der Sitzung nicht beachtet worden. Auch sei gegen seine Ankündigung, der Sitzung fernzubleiben, trotz 14-tägiger Vorlaufzeit nicht vom Rat interveniert worden. Lediglich Karl-Peter Schramm (SPD) habe ihn in einem persönlichen Gespräch gebeten, diese Entscheidung doch zu überdenken.
