Kreis Cloppenburg - Um die Energiewende zu stemmen, setzt die Bundesregierung auch auf den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen. Damit sollen künftig stärker Anlagen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, die auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden. Als landwirtschaftlich geprägte Region könnten so auch im Landkreis Cloppenburg künftig auf Ackerflächen Photovoltaik-Modulen stehen.
Die Änderung
Den Rahmen dafür gibt die Niedersächsische Landesregierung mit der Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) vor: Das regelt, welchen Stellenwert bestimmte Nutzungsformen wie Naturschutz, Landwirtschaft oder eben der Ausbau regenerativer Energieformen haben soll. Im Dezember 2021 ist der zweite Entwurf für die Aktualisierung des Programms in das Beteiligungsverfahren gegeben worden.
Dieser Entwurf sieht weitere Möglichkeiten vor, um PV-Anlagen auf Äckern zu installieren. Bislang nämlich waren auf Kreisebene „Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft“ ausgewiesen worden, auf denen solche Anlage nicht erlaubt waren.
Niedersachsens Energieminister Olaf Lies (SPD) hält die Änderung für notwendig, denn von 65 Gigawatt Photovoltaik-Leistung müssten 15 Gigawatt auf der Freifläche entstehen, um die Klimaziele erreichen zu können.
Landwirte befürchten aber, dass landwirtschaftliche Flächen zu Objekten für Spekulanten werden.
Die Kritik des Kreises
Der Landkreis hat in einer Stellungnahme an das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium diese Öffnung kritisiert gerade vor dem Hintergrund, dass es bereits jetzt starke Konkurrenz um die Flächennutzungen im Kreis gebe. „Es wird befürchtet, dass dadurch neue Flächenkonkurrenzen begründet werden“, so die Stellungnahme der Verwaltung, die mit Beteiligung der Fachämter durch das Planungsamt erstellt und den Bürgermeistern zur Kenntnis zugeschickt worden war. Es drohe weiterer Flächenverlust für die Landwirtschaft.
Das sagt das landvolk
Das Kreislandvolkverband Cloppenburg hat viele Anfrage von interessierten Landwirten erhalten. „Bei gesetzlichen Regelungen ist es wichtig, die in vielen Gebieten vorherrschende Knappheit landwirtschaftlicher Flächen zu berücksichtigen“, so Geschäftsführer Bernhard Suilmann. Jeder wirtschaftende Betriebsinhaber müsse selbst entscheiden, ob die PV-Anlage auf Flächen eine Einkommensergänzung für ihn darstellen könne. „Verträge mit Unternehmen sollten nicht ohne sorgfältige Prüfung unterschrieben werden. Auf jeden Fall ist es notwendig, die Nutzung der Flächen nach Ablauf der Nutzung für PV im Auge zu haben.“
