Vechta/Diepholz/Oldenburg - Wegen Beleidigung, Körperverletzung, Widerstands und tätlichen Angriffs auf Polizisten und Sanitäter hat das Oldenburger Landgericht am Donnerstag in zweiter Instanz einen 31 Jahre alten Mann aus Vechta zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Damit verschärfte die Kammer unter Vorsitz von Richter Michael Herrmann ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Vechta.

Das hatte den Angeklagten zwar auch zu acht Monate Haft verurteilt, die Vollstreckung der Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hatte sich am 15. August 2022 auf dem Vechtaer Stoppelmarkt aufgehalten und sich betrunken.

Als er ein Festzelt verließ, wurde er anschließend nicht wieder hereingelassen. Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes hatten ihm den Zutritt wegen der starken Alkoholisierung – weit mehr als zwei Promille Blutalkoholwert – verboten. Der 31-Jährige randalierte, die Polizei wurde gerufen. Diese erteilte dem Angeklagten einen Platzverweis. Doch der 31-Jährige folgte nicht, wollte auch seine Personalien nicht angeben. Er griff nun die Polizisten an, beleidigte diese als „Hurensöhne“ und trat einem Polizisten gegen die Schläfe. Nun wurde der Angeklagte fixiert, in Handschellen gelegt. Plötzlich hatte der 31-Jährige Atemprobleme. Die Polizisten riefen die Sanitäter. Die eilten herbei, wurden den Feststellungen zufolge von dem Angeklagten aber auch geschlagen und bespuckt. Die acht Monate Haft aus der ersten Verurteilung wollte die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren. Sie forderte eine Gefängnisstrafe für den Angeklagten. Der 31-Jährige ist mehrfach einschlägig vorbestraft, stand im August schon unter Bewährung wegen früherer Taten.

Gegen das Vechtaer Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt. Am Donnerstag wurde auch noch bekannt, dass der Angeklagte im Januar dieses Jahres auf einem Fest in Diepholz wieder Polizisten und Sanitäter geschlagen hatte. Der Herrmann-Kammer hatte das gereicht. Nun gab es keine Bewährung mehr. Wegen der Diepholzer Geschichte war der 31-Jährige zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Diese wird er wohl zusammen mit den acht Monaten Gefängnis wegen des jetzigen Urteils verbüßen müssen, so dass der Angeklagte für insgesamt zwölf Monate hinter Gitter muss.