Bösel - Nur zwei rechtssichere Möglichkeiten des Umgangs mit Straßenausbaukosten zeigte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Stephan Klein aus Hannover im Böseler Bauausschuss auf: Entweder eine Kommune beteiligt die Anlieger an Straßenausbaukosten, oder nicht. Falls nicht, müssen die Kosten anders gedeckt werden. Manche Kommunen haben genügend Einnahmen, um Straßensanierungen selbst zu bezahlen. Andere müssen die Grundsteuern für alle Einwohner erhöhen. Und bevor eine Kommune Bedarfszuweisungen bekommt, weil sie selbst ihre Pflichtaufgaben nicht mehr finanzieren kann, muss sie sämtliche gesetzlichen Einnahmemöglichkeiten nutzen. Dann müssten die Straßenausbaukosten also wieder auf die Anlieger umgelegt werden.
Grundsteuern erhöhen
Klein warnt: Es sei mit einer Verdopplung der Grundsteuern zu rechnen, falls Bösel in Betracht ziehe, die Kosten für Straßensanierungen künftig selber zu tragen. Diese Erfahrung hätten Kämmerer anderer Kommunen gemacht. „Gehen Sie heute von verdreifachen aus“, kommentierte Bösels Bürgermeister Hermann Block mit Blick auf die steigenden Preise.
In Neubaugebieten sind Kommunen nach dem Erschließungsbeitragsrecht verpflichtet, die Kosten auf die Grundstückseigentümer umzulegen. „Hier gibt es kein Wahlrecht der Kommunen“, erläuterte Fachanwalt Stephan Klein.
Anders bei bestehenden Straßen. Hier geht man davon aus, dass diese 25 Jahre halten müssen. Ab dann können Sanierungskosten auf die Anlieger umgelegt werden. Die Tragschicht einer Straße abzufräsen und zu erneuern, sei keine Sanierung, erläuterte Klein als Beispiel.
Bei den Anteilen, an denen die Anlieger beteiligt werden können, müsse auf den Einzelfall geschaut werden. Je mehr Fremdverkehr auf einer Straße liege, desto kleiner der Anteil der Anlieger. Aber: Auch die Kunden eines Supermarktes seien „Anlieger“.
Der Vortrag und die anschließende Unterbrechung für eine Einwohnerfragestunde stieß auf großes Interesse. Deswegen war die Bauausschusssitzung schon vorab ins Heimathuus verlegt worden, und auch hier war der Saal voll. „Ist der Gemeinderat überhaupt gewillt, die Gebühren abzuschaffen“, wollte das ehemalige Gemeinderatsmitglied Theo Gelhaus wissen. „Da sind wir ergebnisoffen“, antwortete Block. Der neue Gemeinderat habe sich vorgenommen, sich die neue Möglichkeit, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, anzuschauen. Die FDP hatte dann einen Antrag gestellt, die die Sache beschleunigte. In Nachbarkommunen werde ebenfalls diskutiert, aber bis auf die Gemeinde Essen sei noch niemand diesen Schritt gegangen. Anders im Landkreis Vechta, dort gebe es bereits mehrere Kommunen.
Theo Gelhaus forderte, die Anlieger im Außenbereich von den Kosten zu befreien und ein Verursacherprinzip einzuführen. Damit verwies er auf die Schäden, die durch schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge verursacht werden.
Ein Anlieger des Berliner Rings befürchtete, wenn er für eine Sanierung herangezogen werde, müsse er sein Häuschen verkaufen. „Ich habe die Straße nicht alleine kaputt gefahren, deshalb bin ich dafür, die Kosten auf alle zu verteilen“, war seine Argumentation.
Korsorsstraße
Schließlich verlagerte sich die Diskussion auf den Zustand der Straßen im Außenbereich, besonders aber der Korsorsstraße. Hierfür könne es gegebenenfalls Fördermittel geben, sagte Block. Aber nur, wenn die Vorgaben eingehalten würden. Dann müsse die Fahrbahn der Korsorsstraße auf 5,50 Meter verbreitert werden – und das wiederum hieße: Bäume fällen.
Mit den Informationen des Fachanwaltes werden die Fraktionen nun zunächst für sich diskutieren, wie sie weitermachen wollen in Sachen Straßenausbaugebühren.
