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Tier- und Freizeitpark in Thüle Tierpark-Chefin kritisiert steuerliche Ungleichbehandlung von Vergnügungsparks

Im Tier- und Freizeitpark Thüle gibt es zahlreiche Vergnügungsaktionen. Geschäftsführerin Alexandra Grothaus ärgert sich über die steuerliche Ungleichbehandlung.

Im Tier- und Freizeitpark Thüle gibt es zahlreiche Vergnügungsaktionen. Geschäftsführerin Alexandra Grothaus ärgert sich über die steuerliche Ungleichbehandlung.

Tier- und Freizeitpark Thüle

Thüle - Der Tier- und Freizeitpark Thüle unterstützt eine Kampagne des Verbandes Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen (VDFU) in Berlin, die die nach ihrer Meinung steuerliche Ungleichbehandlung bei der Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Eintrittsgelder aller touristischer Freizeitangebote auflösen soll. Alexandra Grothaus, Geschäftsführerin des Thüler Unternehmens, sagt: „Während alle in der betreffenden EU-Richtlinie aufgeführten Freizeitangebote in Deutschland von ermäßigten Umsatzsteuersätzen auf Eintrittsentgelte in Freizeiteinrichtungen profitieren, haben einzig Vergnügungsparks wie der unsrige das Nachsehen.“ Und damit deren Besucherinnen und Besucher.

„Nicht nachvollziehbar“

Ob Jahrmarkt, Museum, Kino, Festival, Schwimmbad oder Zirkus – Deutschland schöpft die steuerrechtlichen Möglichkeiten der EU bei Eintrittsberechtigungen für Freizeitangebote aus – zumindest fast. Einzig Vergnügungsparks, wie auch der in Thüle, werden mit dem Regelsatz von 19 Prozent besteuert. Für Grothaus nicht nachvollziehbar: „Verschiedene Arten von Freizeiteinrichtungen stehen in direktem Wettbewerb um Kunden zueinander und sind nicht immer eindeutig voneinander abgrenzbar. Zielgruppen wie auch die Angebote überschneiden sich. Dennoch gelten für die Gäste unterschiedliche Regeln. Das kann nicht sein“, sieht Grothaus eine Ungleichbehandlung. Dabei stehe der Gesetzgeber doch in der Pflicht, Rahmenbedingungen nicht zulasten einzelner Wettbewerber zu verschlechtern. „Das Schlimme ist“, so Grothaus: „das alles geht letztlich nur zu Lasten unserer BesucherInnen“, denn die Umsatzsteuer sei eine indirekte Steuer und werde von ihnen im Eintritt mit bezahlt. Und die soziale Entlastung von VerbraucherInnen, die sich hier ja auch anbiete, mache die EU doch ausdrücklich zur grundlegenden Voraussetzung für die Anwendung reduzierter Umsatzsteuersätze, versteht sie die Regelung nicht mehr und will sich deshalb auch an die Abgeordneten von Bundes- und Landtag wenden.

Spürbare Entlastung

„Laut Bericht des Bundesfamilienministeriums sind gerade Familien mit Kindern von sinkenden Reallöhnen, zunehmenden Kostendruck und steigender Inflation im besonderen Maße betroffen. Für die Hauptzielgruppe von Freizeiteinrichtungen wäre eine reduzierte Umsatzsteuer eine spürbare Entlastung“, heißt es im Vorstoß des Verbandes. Soziale Teilhabe an Freizeitangeboten dürfe nicht zur wirtschaftlichen Frage werden. Grothaus: „Viele Menschen haben nicht die Möglichkeit, einen teuren Urlaub zu machen. Gemeinsame Erlebnisse und Erholung durch Angebote wie in unserem Park bieten eine echte Alternative zum kostspieligen und zudem emissionsstarken Urlaub im In- und Ausland.“

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