Ramsloh - Mit der Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens möchte die Gemeinde Saterland für mehr Sicherheit auf dem Barselkeweg in Ramsloh sorgen – insbesondere für Fahrradfahrer. Wie berichtet, hatte die Kommune beantragt, das Verkehrszeichen 277.1 aufstellen zu lassen. Dieses untersagt mehrspurigen Kraftfahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, zu denen auch Fahrräder gehören.
Anwohner des Barselkeweges hatten bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es auf der schmalen Straße, die unter anderem zum Hollener See führt, immer wieder zu gefährlichen Situationen für Radfahrer komme, wenn diese von Pkw, Lkw oder Treckern überholt werden. Mit einer Breite von maximal 2,5 Metern ist ein Überholen auf der Straße eigentlich nicht möglich beziehungsweise laut Straßenverkehrsordnung untersagt. Doch das hält viele Autofahrer nicht davon ab.
Das neue Verkehrszeichen sollte aus Sicht der Gemeinde noch mal das Überholverbot von Radfahrern verdeutlichen. Außerdem erhöhe sich bei einer Zuwiderhandlung die Strafe, wie Saterlands Bürgermeister Thomas Otto (parteilos) im Januar erklärte: Wer sich derzeit auf dem Barselkeweg nicht an den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern hält – innerorts sind dies 1,5 Meter, außerorts zwei Meter – muss mit einem Verwarngeld rechnen. Sollte das Verkehrszeichen 277.1 an dem Weg stehen, sei mit Bußgeld und einem Punkt ins Flensburg zu rechnen.
„Erfüllt nicht Zweck“
Inzwischen hat sich der Landkreis Cloppenburg mit dem Antrag der Gemeinde Saterland befasst und diesen „aus rechtlichen Gründen abgelehnt“, wie es von der Kreisverwaltung heißt. „Außerhalb geschlossener Ortschaften muss entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung ein Mindestabstand von zwei Metern zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Wenn dies nicht möglich ist, darf der Radfahrende ohnehin nicht überholt werden“, erläutert Kreissprecher Frank Beumker die Entscheidung.
Die Aufstellung des Verkehrszeichens 277.1 würde aus Sicht des Landkreises nicht den gewünschten Zweck erfüllen, „da ein Überholen ohnehin schon nicht möglich ist, wenn die Fahrzeugführenden sich an die immer geltenden Regeln der StVO halten“. „Außerdem wird sich das Fahrverhalten dieser am Verkehr Teilnehmenden nicht ändern, nur weil dort ein Verkehrszeichen aufgestellt ist, das auf ein Überholverbot verweist, welches ohnehin schon besteht“, teilt Beumker weiter mit. Zudem verweist er darauf, dass die Aufstellung des Verkehrszeichens 277.1 seitens des Landkreises bislang im Kreisgebiet noch nicht angeordnet worden sei.
Gemeinde prüft Klage
Saterlands Bürgermeister kann die Entscheidung des Landkreises Cloppenburg nicht nachvollziehen – dessen Argumente seien hanebüchen. Dann seien auch viele andere Verkehrszeichen überflüssig. Da ein Widerspruch nicht möglich sei, habe man den Sachverhalt an einen Anwalt abgegeben. „Wir prüfen auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht“, sagt Thomas Otto.
Die Verkehrskommission des Landkreises Cloppenburg hatte bereits mehrfach auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem außerorts liegenden Barselkeweg abgelehnt. Anwohner hatten diese gefordert mit Verweis auf die Gefahr, die von Rasern auf der Strecke ausgeht, die diese als Verbindung von der Hauptstraße vor Ramsloh zur Umgehungsstraße „Am Ostermoor“ nutzen.
