Saterland/Cloppenburg - Wie unterschiedlich mitunter Zeugenaussagen sein können, beweist ein Fall, den jetzt das Cloppenburger Amtsgericht verhandelt hat. Es ging um ein Pärchen aus dem Saterland und Trunkenheit im Straßenverkehr. Angeklagt war die Frau, die das Auto gefahren sein soll.

Es gab allerdings zwei Zeugenaussagen: Der eine Zeuge sagte, mit absoluter Sicherheit sei die Frau gefahren. Der andere sagte, mit absoluter Sicherheit sei der Mann gefahren. Aufgrund der unterschiedlichen Zeugenaussagen wurde die Angeklagte freigesprochen.

Seit Mai (Tattag) hatte sie schon auf ihren Führerschein verzichten müssen. Noch im Termin erhielt sie ihren Führerschein zurück. Ihr Mann war nicht angeklagt und auch nicht zum jetzigen Prozess gegen seine Frau als Zeuge geladen. Er hätte im jetzigen Prozess auch nicht aussagen müssen, um sich nicht selbst zu belasten. Somit bleibt der Fall ungeklärt.

Am Tattag hatte sich das betrunkene Pärchen draußen auf der Straße lauthals gestritten und geprügelt. Zeugen waren deswegen aufmerksam geworden. Sie riefen die Polizei. In der Zwischenzeit war das Auto des Pärchens bewegt worden. Und als die Beamten eintrafen, lief noch der Motor. Am Steuer saß die Frau. Sie habe sich nur auf den Fahrersitz gesetzt, um sich aufzuwärmen. Gefahren sei sie nicht. Gefahren sei ihr Mann. Das Gericht konnte das alles nicht mehr aufklären. Damit ist der Fall erledigt.