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Verkehr in Barßel Verbreiterung der Deichstraße vorerst auf Eis gelegt

Die Deichstraße von Barßel bis zur Kreisgrenze soll verbreitert werden. Doch nun liegen die Planungen erstmal auf Eis.

Die Deichstraße von Barßel bis zur Kreisgrenze soll verbreitert werden. Doch nun liegen die Planungen erstmal auf Eis.

Heiner Elsen

Barßel - Eigentlich sollte es im kommenden Jahr schon losgehen: Die Deichstraße vom Barßeler Hafen bis zur Kreisgrenze Richtung Detern sollte verbreitert und auch erhöht werden.

Die entsprechende Anliegerversammlung hat bereits stattgefunden. Doch die Pläne liegen vorerst auf Eis. Dies teilte Bürgermeister Nils Anhuth (parteilos) auf der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Straßenbau und Verkehr der Gemeinde Barßel mit. Eigentlich wollte die Verwaltung den aktuellen Sachstand dazu vorstellen – doch dazu kam es gar nicht erst.

Zu großer Eingriff

Der Grund: Für den Ausbau der Kreisstraße ist doch, entgegen der vorherigen Annahme, ein Planfeststellungsverfahren notwendig. „Das Ziel der Kreisverwaltung war es, den Bau ohne das Verfahren zu planen. Dies klappt nach Mitteilung aus dem Kreishaus nicht mehr“, sagte Anhuth auf der Sitzung.

Umweltverträglichkeit

Im Rahmen der erforderlichen Prüfungen wurde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist, weil die durch die Deicherhöhung sowie durch die Fahrbahn- und Radwegverbreiterung hervorgerufenen Umweltauswirkungen nicht als unerheblich eingestuft werden konnten.

„Hierbei gehe es insbesondere um die Bodenversiegelung, um Eingriffe in den Baumbestand und um Grabenverlegungen. Aufgrund dessen sei nunmehr ein Planfeststellungsverfahren leider unumgänglich“, sagt Landkreis-Pressesprecher Frank Beumker.

Klare Rechtslage

Die aktuelle Rechtslage verpflichtet die Kreisverwaltung zu diesem Handeln. „Grundsätzlich ist für den Ausbau von Kreisstraßen nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) eine Planfeststellung durchzuführen. Abweichend hiervon ist ein Verzicht auf Planfeststellung möglich, sofern unter anderem nicht andere Rechtsvorschriften eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreiben. Dies ist der Fall, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorzunehmen ist. Weitergehend werden nun die Planunterlagen unter Berücksichtigung des durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens aufbereitet.

„Der Landkreis Cloppenburg selbst hätte sich ein weniger aufwendiges und schnelleres Verfahren gewünscht, ist aber an die geltende Rechtslage gebunden“, heißt es vom Landkreis.

Heiner Elsen
Heiner Elsen Redaktion Münsterland
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