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Vorhaben in Klein Roscharden Grünes Licht für größere Biogasanlage

Aloys Landwehr
Die Biogasanlage der HK Bioenergie in Klein Roscharden darf von 0,5 Megawatt auf 1,5 Megawatt erweitert werden.

Die Biogasanlage der HK Bioenergie in Klein Roscharden darf von 0,5 Megawatt auf 1,5 Megawatt erweitert werden.

Aloys Landwehr

Lastrup - Waren bisher in der Gemeinde Lastrup nur privilegierte Biogasanlagen (500 Kilowatt) genehmigt, deutete sich im Ausschuss für Wirtschaft, Planung, Verkehr und Umwelt des Lastruper Rates eine Veränderung dieser Einstellung an. Auf Antrag eines Eigentümers einer Biogasanlage im Norden der Gemeinde Lastrup, der die Kapazität seiner bestehenden Anlage ausbauen und diese baulich erweitern möchte, empfahl der Ausschuss dem Gemeinderat zum Beschluss, der HK Bioenergie eine Größe von 1,5 Megawatt zu genehmigen.

Sorge der Anwohner

Dafür muss der entsprechende Flächennutzungsplan geändert werden, außerdem muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. „Wir sind in einer herausfordernden Situation. Jeder, auch die Kommune, muss sich bemühen, die Energiewende hinzukriegen“, begründete Bürgermeister Michael Kramer die Entscheidung. Nicht ganz zufrieden waren Anlieger der Anlage in Klein Roscharden, die eine stärkere Geruchsbildung befürchteten.

„Schon jetzt ist der Geruch deutlich spürbar. Eine dreifache Größe ist schon viel“, befürchteten Anlieger. „Der Gewerbetreibende ist ein guter Gewerbesteuerzahler. Für unsere Gewerbetreibenden müssen wir entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Außerdem entstehen uns keine Kosten, da das Unternehmen die Kosten der Bauleitplanung übernimmt“, argumentierte CDU-Fraktionssprecher Felix Klugmann.

PV-Konzept

Einer ebenfalls beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage hingegen verweigerte der Ausschuss die Zustimmung. „Wir möchten zunächst grundsätzlich über die Problematik von Photovoltaik-Freiflächen diskutieren. Es stehen viele Grundstückseigner in den Startlöchern. Da möchten wir erst eine Grundsatzentscheidung, bevor wir hier einen Präzedenzfall schaffen“, begründete Klugmann.

Wohnen und Gewerbe

Um die Sicherung von Flächen für den Wohnungsbau sowie für die gewerbliche Entwicklung im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes in Kneheim und Hemmelte zu gewährleisten, empfahl der Ausschuss die Änderung des Flächennutzungsplanes zum Beschluss. Die neuen Flächen waren bisher als unbeplante Flächen im Außenbereich beziehungsweise als Flächen für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan hinterlegt. So werden in Kneheim zwischen der Dorfstraße und der Straße zur Bleiburg zwei Flächen mit einer Größe von 21 Hektar für das Wohnen ausgewiesen. Außerdem weist die Kommune zwei Flächen südlich der B 213 und westlich der Dorfstraße (24 Hektar) sowie nördlich der B 213 und entlang der Straße „Brutberg“ (49 Hektar) als Gewerbeflächen aus. „Der Standort eignet sich aufgrund der baulichen Vorprägung, durch gewerbliche Nutzung sowie der guten Verkehrsanbindung mit seiner Lage an der B213 besonders gut für den Ausbau von Gewerbestandorten“, erläuterte Bürgermeister Michael Kramer.

In Hemmelte werden insgesamt ca. 28,5 Hektar an zusätzlicher Fläche ausgewiesen., davon drei Teilflächen als Wohnbaufläche sowie circa 3,5 Hektar als Erweiterung einer gemischten Baufläche. Die Änderungsbereiche orientieren sich an den vorhandenen Bereichen und erweitern die bestehenden Strukturen im Zentrum des Ortsteils an der Kreuzung Hauptstraße/Bahnhofsstraße beziehungsweise Cloppenburger Straße/Suhler Straße. Weiterhin wird etwas weiter östlich das Wohngebiet entlang der Bahnlinie um eine kleine Fläche Richtung Süden ausgeweitet.

Bürgermeister Kramer betonte, dass man die Entwicklung der beiden Orte behutsam voranbringen wolle. Zur Sicherung von Schule und Kindergärten sei eine bedarfsgerechte Wohnraumentwicklung nötig. Deshalb seien die ausgewiesenen Flächen für die nächsten 15 bis 20 Jahre ausreichend.

„Wir signalisieren aber vor allem anderen Planungsträgern, wo wir was entwickeln wollen. Wir möchten zum Beispiel nicht, dass wir durch irgendeinen Trassenbau in unseren Planungen in diesen Ortsteilen eingeschränkt werden. Auf der Basis dieses Flächennutzungsplans werden wir dann, wenn es erforderlich ist, kleinere Bebauungspläne entwickeln“, betonte der Bürgermeister.

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