Friesoythe - Der Ausbau erneuerbarer Energien soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ein Baustein ist dabei die Windenergie. Im Niedersächsischen Windenergieerlass ist festgelegt, wie viel Fläche für Windenergieanlagen von einer Kommune zur Verfügung gestellt werden muss. Bis zum Jahr 2026 sind das laut einem Entwurf 1,7 Prozent der Gesamtfläche, ab 2032 dann 2,2 Prozent.
Derzeit liegt der Anteil im Friesoyther Stadtgebiet bei rund einem Prozent. Es muss also etwas passieren, damit Friesoythe die Vorgaben erreicht. Doch das gestaltet sich alles andere als leicht, wie auf der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt, Klimaschutz am Mittwochabend im Friesoyther Rathaus zu spüren war.
Dabei ist die Stadt eigentlich auf einem guten Weg. Im Sommer 2019 wurde der Beschluss gefasst, die Potentialstudie zur Windenergie aus dem Jahr 2012 zu aktualisieren. Die Studie liegt nun vor, in dem sowohl der Niedersächsische Windenergieerlass 2021 als auch die aktuellsten avifaunistischen Untersuchungen, hier geht es um Vögel und ihr Zugverhalten, berücksichtigt wurden. Demnach sind laut Studie grundsätzlich vier Flächen geeignet, auf denen es eh schon Windparks gibt – in Heinfelde, zwischen Gehlenberg und Neuscharrel sowie zwei in Thüle an den Grenzen zu Bösel und Garrel. Eine fünfte Fläche wurde nun in Neuvrees in unmittelbarer Nähe zum Eleonorenwald ermittelt. Dabei handelt es sich um ein rund 80 Hektar großes Areal zwischen Werlter Weg und Eismoorstraße. Weitere mögliche Flächen wie etwa in Pehmertange fielen durch das Raster.
Neue Vorgaben
Die Stadt möchte den bestehenden Flächennutzungsplan Windenergie auf Grundlage der Studie ändern lassen und zwecks öffentlicher Beteiligung auslegen. Nun ist es aber so, dass ständig neue Erlasse und Ziele seitens des Landes und des Bundes formuliert werden. Auch jetzt steht eine Aktualisierung der Rahmenbedingungen zur Ausweisung von Potentialflächen für Windparks an. Diese sind im jetzigen Entwurf natürlich noch nicht berücksichtigt. Das allerdings könnte die Rechtssicherheit des aktuellen Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung in Frage stellen. Fachbereichsleiter Klaus Sandmann hatte dazu im Vorfeld der Sitzung klar formuliert: „Wenn jede gesetzliche Änderung, die Zukunftsziele neu definiert, in ein laufendes Verfahren einzuarbeiten wäre, würde dies die Gestaltungsmöglichkeit quasi ad absurdum führen.“ Er sieht die in der Studie ausgewiesenen Flächen als rechtssicher an, betonte er in der Sitzung. Sollten mehr Flächen benötigt werden, könne man ja nachlegen.
„Macht keinen Sinn“
SPD-Ratsfrau Renate Geuter sah das anders. „Wir sollten keinen Beschluss fassen, der auf einer veralteten Rechtsgrundlage ausgelegt ist. Das macht keinen Sinn. Es wäre doch klüger, wenn wir nach den neuen Bestimmungen beschließen würden.“ Teile ihrer Fraktion und der CDU/FDP-Fraktion sahen das auch so. Auf der anderen Seite gab es aber fraktionsübergreifend auch Stimmen, die jetzt einen Beschluss forderten. „Wir haben keine Zeit. Es wäre fatal, diese Möglichkeit jetzt zu vertun. Wir können doch später noch weitere Flächen einpflegen“, sagte zum Beispiel Norbert Rehring von den Grünen. Am Ende stimmten sechs Ratsmitglieder für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die öffentliche Auslegung, sechs enthielten sich. Nun wird am 6. Juli im Verwaltungsausschuss weiter beraten.
