Betrifft: Leserbrief von Michael von Klitzing (NWZ, 17. Dezember) zum Artikel „Städtlers Plädoyer kann CDU nicht umstimmen“ (14. Dezember)
Das Zitat in von Klitzings Leserbrief „Die Hauptschule geht vor die Hunde, während Realschulrektoren einer bestimmten Sorte wie Stallkamp (HRS Artland) und Nilles (St.-Ludgeri-Realschule Löningen) von einer „Höchststrafe für Schulleiter“ sprechen . . .“ ist schlichtweg falsch. Ich habe den Ausdruck „Höchststrafe für Schulleiter“ gar nicht gebraucht und verwehre mich dagegen, so öffentlich in einem Leserbrief falsch zitiert zu werden.
Herr Stallkamp hat diesen Ausdruck zwar bei der Informationsveranstaltung am 3. Dezember im Löninger Rathaus benutzt, allerdings in einem völlig anderen Zusammenhang, als von Klitzing ihn zitiert.
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Auch eine „bestimmte Sorte“ von Lehrern und „Linken“ darf so nicht willkürlich oder vorsätzlich falsch zitieren. Jemand, der so handelt, hat sein Recht zur Veröffentlichung von Leserbriefen vertan!
49661 Cloppenburg
Betrifft: Leserbrief von Michael von Klitzing (NWZ, 17. Dezember) zum Artikel „Städtlers Plädoyer kann CDU nicht umstimmen“ (14. Dezember)
Das Zitat in von Klitzings Leserbrief „Die Hauptschule geht vor die Hunde, während Realschulrektoren einer bestimmten Sorte wie Stallkamp (HRS Artland) und Nilles (St.-Ludgeri-Realschule Löningen) von einer „Höchststrafe für Schulleiter“ sprechen . . .“ ist schlichtweg falsch. Ich habe den Ausdruck „Höchststrafe für Schulleiter“ gar nicht gebraucht und verwehre mich dagegen, so öffentlich in einem Leserbrief falsch zitiert zu werden.
Herr Stallkamp hat diesen Ausdruck zwar bei der Informationsveranstaltung am 3. Dezember im Löninger Rathaus benutzt, allerdings in einem völlig anderen Zusammenhang, als von Klitzing ihn zitiert.
Auch eine „bestimmte Sorte“ von Lehrern und „Linken“ darf so nicht willkürlich oder vorsätzlich falsch zitieren. Jemand, der so handelt, hat sein Recht zur Veröffentlichung von Leserbriefen vertan!
Werner Nilles
49661 Cloppenburg