Cloppenburg Wegen Sozialbetrugs hat das Cloppenburger Amtsgericht am Donnerstag einen Asylbewerber aus Cloppenburg zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte an mehreren Stellen zu Unrecht staatliche Leistungen bezogen hat. Der 28-Jährige ist schon mehrmals verurteilt worden, auch wegen Betruges.
Bis November 2015 saß der Angeklagte in Haft, war dann aber wieder entlassen worden. Als erstes stellte der 28-Jährige bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosenhilfe. Der Angeklagte hatte in der Haftanstalt gearbeitet. Doch die Bearbeitung des Antrages dauerte. So stellte er wenig später bei der Stadt Cloppenburg einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-Gesetz. Dass er bereits einen Antrag bei der Arbeitsagentur laufen hatte, hatte er der Stadt gegenüber verschwiegen.
Beide Anträge wurden bewilligt. Die Arbeitsagentur zahlte rückwirkend. So bezog der 28-Jährige bis Juli vergangenen Jahres von zwei Stellen parallel doppelte Leistungen. Das hatte sich gelohnt, kassierte der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichtes doch insgesamt 3800 Euro zu Unrecht. Zum Zeitpunkt der Taten stand der 28-Jährige unter fünffacher Bewährung.
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Strafverschärfend wertete das Gericht die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Gerade aus der Haft entlassen, hatte der Angeklagte den Feststellungen zufolge die neuen Betrugstaten begangen. Und weil er bereits unter fünffacher Bewährung stand, gab es am Donnerstag keine erneute Bewährung mehr. Die Vorsitzende Richterin nannte das Verhalten des Angeklagten „äußerst dreist“. Den angerichteten Schaden muss der 28-Jährige wiedergutmachen. Der Angeklagte hat noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.