Friesoythe Wenn man selbst oder andere Personen in Gefahr sind, ist es ganz klar: Man wählt den Notruf 110, um die Polizei zu Hilfe zu rufen. Doch wie ist es, wenn es bei einem Verkehrsunfall nur zu Blechschäden gekommen ist oder am Morgen auffällt, dass das Fahrrad in der Nacht gestohlen wurde? Sollte man dann die 110 wählen? Ist das ein Notfall? Welche Möglichkeiten gibt es sonst, dies bei der Polizei anzuzeigen? Wir haben nachgefragt.
Wer in Friesoythe oder dem restlichen Landkreis die 110 wählt, landet nicht direkt beim örtlichen Polizeikommissariat, sondern in der Großleitstelle in Oldenburg. Von dort aus werden dann die benötigten Einsatzkräfte alarmiert. Täglich gehen bei der Großleitstelle zwischen 500 bis 2500 Notrufe ein. Aber nicht alle sind auch wirkliche Notfälle. „Manchmal melden sich Personen wegen einer Ruhestörung. Das ist in der Regel keine Notlage, in der der Notruf gewählt werden sollte. Dies werden wir dem Anrufer auch entsprechend mitteilen“, berichtet Ole Peuckert, Polizeikommissar und Pressesprecher der Polizeidirektion Oldenburg, die für die Großleitstelle zuständig ist.
Eine pauschale Aussage, in welchen Fälle der Notruf gewählt werden sollte, gebe es jedoch nicht, so Peuckert weiter. Es komme immer auch auf den Einzelfall und den Anrufer an. „Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass der Notruf nur dann gewählt werden sollte, wenn schnell polizeiliche Hilfe erforderlich ist.“ Beispielsweise wenn jemand Zeuge oder Opfer einer Straftat geworden oder in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand verletzt wurde. Dann könne und sollte der Notruf gewählt werden.
Doch was ist in den Fällen, in denen es sich nicht um einen Notfall handelt, aber die Polizei gefordert ist? Beispielsweise wenn man eben eine Ruhestörung melden will, das Fahrrad in der Nacht geklaut wurde oder es bei einem Unfall nur zu Blechschäden gekommen ist? Dann sollte die örtliche Polizeiwache kontaktiert werden, heißt es von der Polizei. Das sind im Nordkreis neben dem Polizeikommissariat in Friesoythe, die Polizeiwachen in Barßel, Bösel und im Saterland.
Diese seien rund um die Uhr erreichbar – auch wenn die Wache gerade nicht besetzt ist. Dann werde der Anruf an die nächstgelegene und besetzte Wache weitergeleitet, sagt Uta-Masami Bley, Pressesprecherin bei der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta.
Auch wer in diesen Fällen die 110 wähle, bekomme den Hinweis auf die nächste Wache vor Ort oder die Onlinewache, erklärt Peuckert. Man verstehe sich auch ein stückweit als Service-Dienststelle, „wenn die Bürgerinnen und Bürger polizeiliche Hilfe benötigen“. Ein strafbarer Missbrauch des Notrufes sei das dann noch nicht. Jedoch: „Eine Info-Hotline sind wir aber natürlich nicht. Nur weil jemand ein Taxi braucht, heißt das nicht, dass der- oder diejenige die 110 anrufen kann“, so der Oldenburger Pressesprecher. Wer sich jedoch unsicher sei, ob es sich um einen Notfall handele oder nicht, sollte im Zweifel immer den Notruf wählen.