BARßEL Im Prozess um das Aufhängen eines Jugendlichen in der hauseigenen Garage hat das Oldenburger Landgericht am Donnerstag den angeklagten Vater aus Barßel zu 22 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Der mitangeklagte 17-jährige Sohn des 45-Jährigen wurde nur verwarnt. Damit lag das Gericht weit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für den Vater fünf Jahre Gefängnis gefordert hatte.
Wir haben an vielen Stellen zu wenig, gab der Vorsitzende Richter Dr. Dirk Reuter den Verteidigern Rolf Sauerwein aus Barßel und Dr. Jan Henrik Bookjans aus Friesoythe Recht. Der Vorsitzende sparte nicht mit Seitenhieben auf die Anklagebehörde. Man dürfe sich nicht etwas zusammenschustern, wies der Richter einen angeblichen Tötungsvorsatz und damit den Tatbestand des versuchten Mordes zurück.
Empört zeigte sich der Richter über die Berichterstattung einer Boulevard-Zeitung, die die beiden Angeklagten nicht nur groß mit Foto abgedruckt, sondern die so nicht festgestellte Erhängungsszene bildnerisch nachgestellt hatte. Wir wollen keine Täter zu Opfern machen und keine Opfer zu Tätern, sagte der Richter, aber die Tat der Angeklagten sei nur erklärbar mit der Vorgeschichte.
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Danach gehöre das Opfer zu einer Jugendbande, die in der Tatnacht die Familie der Angeklagten bedroht habe. Da sei der Vater dann durchgedreht. Zusammen mit seinem 17-jährigen Sohn sei er nach draußen gestürmt, habe sich einen der Jugendlichen geschnappt und ihn mit einer Stange geschlagen, so der Richter. Dann sei das Opfer in die Garage geschleppt worden, wo ihm eine Schlinge um den Hals gelegt worden sei.
Wir haben Zweifel, ob er gehangen hat, sagte der vorsitzende Richter. Eine Ohnmacht lasse sich nicht feststellen. Wir haben weder die Schlinge noch die Stange oder gar einen Tatortbericht.
Weder das Opfer noch die Angeklagten hätten die ganze Wahrheit gesagt. Das mache die Bewertung so schwierig. Die Situation sei schlimm genug gewesen und eine Art Selbstjustiz werde nicht geduldet, man müsse aber von einer Spontantat mit hohen Emotionen ausgehen.
Das Gericht wertete das Geschehen letztlich als gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen.