Cloppenburg - Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sucht die Stadt Cloppenburg noch Jugendschöffen. In diesem Zeitraum sind die ehrenamtlichen Schöffen dem Cloppenburger Jugendgericht zugeteilt und unterstützen hauptamtliche Richter bei der Urteilsfindung. Sie wirken an Verhandlungen gleichberechtigt mit Berufsrichtern mit.

Jugendschöffe kann jeder werden, der am Tag des Amtsbeginns (1. Januar 2019) zwischen 25 und 70 Jahre alt ist, in Cloppenburg wohnt, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Außerdem müssen Bewerber schuldenfrei sein und dürfen nicht aufgrund von beruflichen Tätigkeiten (Richter, Staatsanwalt, Polizist, Rechtsanwalt, Vollstreckungsbeamter) verhindert sein. Juristische Vorerfahrung ist nicht notwendig; Erfahrung im Umgang und der Erziehung von Kindern und Jugendlichen ist allerdings wünschenswert.

Interessierte können sich bis Dienstag, 27. März, bei der Stadt Cloppenburg, Fachbereich 2, Zimmer 0.07, Georg Haase, t   04471/185-109, für die Vorschlagsliste bewerben.