CLOPPENBURG - Der Landkreis Cloppenburg will eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen erlassen, die außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei herumlaufen. Die Mitglieder des Ausschusses für Planung und Umwelt stimmten am Donnerstag für die Einführung dieses Erlasses.
Die Verordnung regelt, dass Katzenhalter, die ihrem Tier die Möglichkeit geben, sich außerhalb der Wohnung zu bewegen, dieses vom Tierarzt kastrieren und mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen müssen. Auch, wer Katzen regelmäßig füttert, gilt als Katzenhalter. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen der Verordnung verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belangt werden, heißt es.
Die Initiative dazu geht auf den Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung e.V. zurück, der eine entsprechende Verordnung unterstützt durch eine Unterschriftenaktion im März vom Kreis gefordert hatte. Die Kapazitäten für die Aufnahme von Katzen im Tierheim Sedelsberg sei erschöpft, begründete der Verein. Alleine im vergangenen Jahr mussten 300 Katzen abgelehnt werden (dieNWZ
berichtete). Der Verein musste 80 Tiere unterbringen, obwohl er eigentlich nur für maximal 30 Tiere Platz hat. Zudem seien die Tiere oft in erbärmlichem Zustand. Viele der Tiere waren an Katzenschnupfen erkrankt. Die Kosten für die Versorgung und Behandlung der Katzen lagen im vergangenen Jahr bei 26 000 Euro, 2009 waren es noch 16 000 Euro.Wenn nicht gegengesteuert würde, käme es zu einer Explosion der Katzenpopulation, bestätigte Kreisveterinär Dr. Karl-Wilhelm Paschertz. Die Kastration eines Katers schlägt nach Angaben des Tierschutzvereins mit rund 60 Euro zu Buche, bei einem weiblichen Tier mit rund 100 Euro.
Peter Friedhoff (FDP) beantragte zu prüfen, ob kastrierte und bereits tätowierte Katzen von der Regelung ausgenommen werden könnten. Das sagte Landrat Hans Eveslage bis zur Entscheidung über die Verordnung im Kreisausschuss zu. Auf die Bedenken von Ursula Nüdling (SPD), die Kosten dafür auf die Gemeinden abzuwälzen, sagte Dezernent Neidhart Varnhorn, die Bürgermeister der Städte und Gemeinden seien darüber informiert und sähen sich in der Lage, die Verordnung umzusetzen. Jüngst hatte auch der Städte- und Gemeindebund sich dafür ausgesprochen, die Kastrationspflicht flächendeckend einzusetzen, so Eveslage.
Wegen des Katzenproblems soll der Tierschutzverein einen einmaligen Zuschuss von 5000 Euro erhalten.
