CLOPPENBURG - In jüngster Zeit gehen bei der Kreisverwaltung vermehrt Anzeigen ein, dass Gartenabfälle oder Grünschnitt achtlos auf Waldflächen, an Wegesrändern oder in Gräben entsorgt werden. Der Landkreis Cloppenburg weist deshalb darauf hin, dass die Entsorgung von Grünabfällen in der freien Natur nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verboten ist. Festgestellte Verstöße würden ordnungs- oder strafrechtlich verfolgt. Verursacher von illegal abgelagerten Grünschnittabfällen könnten mit Bußgeldern von bis zu 1500 Euro belangt werden.

„Die Ablagerung von Grünabfällen in der Natur stört nicht nur das Landschaftsbild, sondern beeinträchtigt auch den Naturhaushalt“, erklärt Carl-Heinz Meyer, Sachbearbeiter für Umweltdelikte beim Kreis. „Zudem entwickeln sich aus solchen Stellen schnell Ablagerungsplätze für andere Abfälle wie Haus- und Sperrmüll“, so Meyer.