Cloppenburg - Auch wenn Wespen, Hummeln und Hornissen im Sommer oft lästig sind, so unterliegen sie dennoch den allgemeinen Bestimmungen des Naturschutzgesetzes. Darauf weist die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Cloppenburg hin.
Für die bestandsgefährdeten Hornissen und Hummeln gelten laut Kreisverwaltung besondere Schutzbestimmungen. Diese verbieten grundsätzlich, die Tiere unnötig oder mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Eier, Nester, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten dürften ohne vernünftigen Grund weder beschädigt noch zerstört werden.
„Jedes vorhandene Nest ist eine Bereicherung für den heimischen Garten und man sollte überlegen, ob ein Zusammenleben mit den Tieren für einen Sommer nicht möglich ist“, so die Behörde. Befinde sich ein Nest in unmittelbarer Hausnähe oder an häufig begangenen Stellen von Hof und Garten, ließe sich bei Beachtung einfacher Regeln sowie mit kleinen Hilfsmitteln die Zeit bis zum Sterben des Wespen- oder Hornissenvolkes bis etwa Ende Oktober überstehen. Es müssten heftige Bodenerschütterungen vermieden und Kleinkinder von der Stelle ferngehalten werden. Weiterhin sollten die Einfluglöcher nicht mit Gegenständen versperrt werden. Bei Fragen helfen die Hornissenbetreuer des Kreises. Kreisweit sind 13 Betreuer im Dienst: Erich Abeln,
Mehr Informationen gibt es auch beim Kreis Cloppenburg, Amt für Natur und Umwelt,
