Friesoythe Der Friesoyther Landwirtschaftsrat Heinrich Schulte hat es ziemlich treffend auf den Punkt gebracht. „Das Friesoyther Schützenfest ist eine sehr alte Einrichtung der Stadt“, heißt es in einem Schriftstück aus dem Friesoyther Stadtarchiv. Seit 1337 wird in Friesoythe das Schützenfest gefeiert, doch die Regularien haben sich seit dem mehrfach geändert. Die NWZ hat sich einmal durch die Geschichte gewühlt.
Statuten von 1668
Es gibt zwar noch ältere Statuten der Schützengilde Friesoythe, doch die aus dem Jahre 1668 sind vollständig überliefert. Die Regeln von damals klingen in der heutigen Zeit recht erstaunlich. „So soll niemand, so lang die Gilde währt, mit gewaffneter Wehr sich finden lassen und mit Dolchen und Messern sich nicht gegen den Geringsten oder Höchsten, besonders gegen Frauen vergreifen bei Strafe 1 Tonne Bieres“, heißt es in den Statuten. Und es ist nicht der einzige Paragraf, in dem die Zahlung von Bier als Strafe stand. Gleichzeitig sollte man mit dem edlen Getränk auch sehr vorsichtig umgehen. „So lange die Gilde (das Fest) dauert, soll sich ein jeder in ehrlicher christlicher Freude dergestalt ergötzen, daß niemand mutwillig mehr Bier, als man mit einem Fuß bedecken kann, vergieße bei Strafe 1 Viertop Bieres.“
Damals wurde das Friesoyther Schützenfest übrigens auch noch nicht im August gefeiert, sondern an Pfingsten, wie dieser Paragraf, natürlich auch wieder mit einer Bierstrafe, belegt. „Wenn an jedem Pfingstmontag um 4 Uhr auf dem Markt die Trommel wird geschlagen, sollen alle Schützen angesichts selber in Person und nicht durch Vertreter (es sei denn die höchste Not) allda erscheinen bei Strafe 1 Viertop Bieres.“
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Statuten von 1851
Ohne Strafen mit Bier kommen die Statuten aus der Mitte des 19. Jahrhunderts der Gilde aus. Schon damals konnten laut Reglement auch Gäste am Schützenfest teilnehmen. „Jeder Bürger dieser Stadt sowie jeder eingeladene Schützenfreund kann an diesem Volksfest teilnehmen und hat bei Unterzeichnung seines Namens sich zu seiner angewiesenen Kompanie zu stellen. Diejenigen aber, die nicht Anrecht am Schützenfonds haben, sowie jeder auswärtige hieran teilnehmende Schütze bezahlt 12 Grote!“ Der Groten war ein Kleingroschen und Bestandteil der damaligen Währung im Land Oldenburg. Erst 1872, nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs, kam die Goldmark nach Friesoythe.
Natürlich wurde auch damals schon auf gutes Benehmen geachtet. „Jeder Schütze hat sich anständig und nüchtern zu betragen, dem Befehle der Offiziere Folge zu leisten, im Gliede sowohl als im Marsche die möglichste Ordnung zu beobachten, wofür die Herren Offiziere Sorge tragen wollen“, heißt es.
Reglement von 1912
Wie genau geschossen wird, wurde kurz vor dem Ersten Weltkrieg einmal schriftlich festgehalten. Viele der dort festgelegten Regularien gelten auch heute noch. Dort heißt es unter anderem: „Glaubt ein Schütze einen Teil des Vogels wie Zepter, Krone oder Reichsapfel geschossen zu haben, so hat er sich bei seinem Hauptmann zu melden. Nachträgliche Meldungen werden nicht angenommen. Sollten beim Schießen Streitigkeiten entstehen, so muß das Los entscheiden.“ Und auch der Fall des Ausschlusses vom Schützenfest wurde 1912 geregelt. „Sollten Schlägereien entstehen oder sich ein Schütze grob gegen das Offizierskorps benehmen, so kann er für die beiden Tage vom Schützenfest ausgeschlossen werden.“
Situation 1949
Durch die Wirren des Zweiten Weltkriegs gingen auch die Statuten der Schützengilde verloren. Der damalige Adjutant Heinrich Anneken kümmerte sich darum, die Schützenordnung so gut es ging wiederherzustellen. 1949 wurde dann das erste Schützenfest nach dem Krieg gefeiert. Damals fanden die Empfänge noch im Hotel Krose statt, da das Rathaus noch kriegszerstört war. Das Hotel Krose stand direkt neben der Kirche, wo heute das Geschäft „Staccato“ ist.
Anfang der 50er Jahre wurde dann auch die Erweiterung des Einzugsbereichs der Schützengilde beschlossen. 1955 beschloss man, dass alle Mitglieder der politischen Gemeinde Friesoythe in die Gilde eintreten und auch König werden können. 1958 wurde dann ebenfalls protokollarisch festgehalten, dass man nur Schützenkönig werden kann, wenn man Mitglied der Schützengilde ist, 25 Jahre alt ist und zwei Jahre in der Stadt wohnt.
Neuerungen 2018
In diesem Jahr gibt es ein paar kleine Änderung. So ist es laut General Theo Vahle ab jetzt verpflichtend, auf dem Freibier der vier Kompanien mindestens 15 Euro zu zahlen. Ebenfalls ist es für das noch amtierende Königspaar ab diesem Jahr verpflichtend, am Großen Zapfenstreich am Schützenfestsamstag teilzunehmen. Gleichzeitig soll der Friesoyther Schützenkönig jetzt auch immer am Schützenfest in Thüle mitmarschieren. Außerdem werden Adjutant Alois Arkenau und Theo Vahle für ihre 25- und 30-jährige Treue in der Gilde ausgezeichnet.