Cloppenburg - Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Kreisgruppe Cloppenburg, wird weiter gegen die Erteilung der wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den Bau des Einkaufszentrums „Carré Cloppenburg“ im Überschwemmungsgebiet der Soeste vorgehen – er hat nun Widerspruch dagegen eingelegt.
Wie berichtet, gab die Kreisverwaltung auf Veranlassung von Baudezernent Georg Raue grünes Licht, nachdem die Rechtsabteilung und die untere Wasserbehörde des Kreises das Vorhaben hausintern abgelehnt hatten. „Die Ausnahmegenehmigung wurde unter fehlenden oder falschen Voraussetzungen erteilt und muss aufgehoben werden“, heißt es in einer Presseerklärung des BUND. Falls dies nicht geschehe, erwäge der BUND eine Klage.
In der Begründung des Widerspruchs wirft die Umweltschutzorganisation den städtischen Planern und dem Bauantragsteller – dem Vechtaer Investor „Genos“ – vor, die wasserwirtschaftlichen Probleme und die „Gefährdung des ökologischen Potenzials der Soeste und Randbereiche (. . .) nicht erkannt, bewusst verschwiegen und nicht ernst genommen zu haben“.
Außerdem sei die Soeste im Bereich des Bürgermeister-Heukamp-Parkplatzes durch Bremsenabrieb, Ölreste und Müll schon jetzt in einem ökologisch schlechten Zustand. Die neue zusätzliche Parkfläche für den geplanten Kaufland-Markt sorge für eine weitere erhebliche Verschlechterung des Wasserzustands.
Darüber hinaus hätten die Stadtplaner und die beteiligten Gutachter bei der Auswahl des Standorts für Kaufland und den Mediamarkt „nicht im Mindesten dem immer wichtiger gewordenen Ziel der Reduktion des Flächenverbrauchs und der Versiegelung Rechnung getragen oder ihre Pflicht zur Berücksichtigung bewusst verdrängt“.
Die Ausnahmegenehmigung sei nur deshalb möglich gewesen, weil Antragsteller und Planer mit einer „zum Teil dubiosen und unvollständigen planungsrechtlichen Diskussion alle anderen Standorte für ungeeignet erklärten“. Seinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 14. Dezember habe der BUND aus Kostengründen zurückgezogen. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht den Antrag u.a. mit der Begründung vorläufig abgelehnt, dass „die kurzfristige Schaffung irreversibler Tatsachen“ nicht ersichtlich sei. „Da die Stadtratsmehrheit drei Tage später den Aufstellungsbeschluss fasste, was wir verhindern wollten, haben wir das Verfahren eingestellt“, so Kreisvorsitzender Manfred Meinsen.
