Garrel Gerade einmal eine Woche hat die Bewerbungsphase gedauert. Noch bis 0 Uhr in der Nacht von Sonntag auf Montag können beim CDU-Gemeindeverband in Garrel Bewerbungen für die Kandidatur zur Bürgermeisterwahl eingereicht werden. Ab Montag werde die Findungskommission die Bewerbungen sichten, sagte CDU-Gemeindeverbandsvorsitzender Christoph Penning. Er sicherte Bewerbern „höchste Diskretion“ zu. Dann werden Gespräche folgen.
Allerdings enthält die Ausschreibung der CDU, die am vergangenen Samstag auch in der NWZ veröffentlicht wurde, einige Ungenauigkeiten: So heiß es in der Ausschreibung, dass der künftige Bürgermeister sein Amt zum 1. Januar 2020 antreten werde. „Nicht korrekt“, bestätigte Erster Gemeinderat Karl-Heinz Focken auf NWZ-Nachfrage. Fakt ist: Der Bürgermeister ist im Amt, sobald er die Wahl nach der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand angenommen hat. Und das dürfte wohl deutlich vor dem 1. Januar sein.
Gewählt wird voraussichtlich am 1. Dezember, eine mögliche Stichwahl könnte dann am 15. Dezember durchgeführt werden. Über die Termine wird letztlich der Gemeinderat in seiner Sitzung am kommenden Montag abstimmen.
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Wird es beispielsweise nicht zu einer Stichwahl kommen, könnte schon in der Woche nach der Wahl der nach Ludger Mayhaus und Andreas Bartels dritte hauptamtliche Bürgermeister der Gemeinde Garrel das Amt annehmen. Das muss spätestens innerhalb einer Woche geschehen. Ab diesem Tag wäre er im Amt. Damit wäre er auch Mitglied des Garreler Gemeinderates, der traditionell Mitte Dezember zur letzten Ratssitzung im Jahr in ein Restaurant in der Gemeinde einlädt.
Spitzfindig mag der Hinweis auf die angegeben „ca. 15 000 Einwohner“ in der Ausschreibung erscheinen. Allerdings ist davon auch die Besoldungsstufe abhängig. Denn der Bürgermeister in der Gemeinde Garrel mit amtlichen 15 143 Einwohnern erhält B 3 – rund 8000 Euro, unter 15 000 wäre es eine Stufe weniger.
Auch unabhängige Kandidaten können sich für die Bürgermeisterwahl bewerben. Dafür müssen sie – sofern zwischen 23 und 67 Jahre alt und EU-Bürger – die Unterschriften von 140 Wahlberechtigten beibringen. Vordrucke dafür seien noch nicht angefordert worden, sagte Erster Gemeinderat Karl-Heinz Focken auf NWZ-Nachfrage.
Die Bewerbungen müssen 47 Tage vor dem Wahltermin beim Gemeindewahlleiter eingereicht werden – das wäre beim Wahltermin 1. Dezember der 14. Oktober.