Bösel Niederlage für die Gegner des Windparks im Kündelmoor: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat den Normenkontrollantrag der Windparkgegner, vertreten durch die Friesoyther Anwältin Dr. Jutta Engbers, verworfen. Eine Revision dagegen ist nicht zugelassen. Das teilte die Pressesprecherin des Gerichts am Dienstag auf Nachfrage der NWZ mit.
In dem Antrag hatte die Anwältin Dr. Jutta Engbers angeführt, dass gegen mehrere Mitglieder des Böseler Gemeinderates Mitwirkungsverbote bei der Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplans hätte gelten müssen (NWZ berichtete). Bei einer Wiederholung der Abstimmung wäre das Ergebnis zumindest offen, so die Hoffnung der Gegner.
Die Gemeinde Bösel hatte argumentiert – ebenso wie bereits der Landkreis Cloppenburg als Genehmigungsbehörde (die NWZ berichtete) – dass bei der Beschlussfassung über Rechtsnormen kein Mitwirkungsverbot gelte – ebenso wie für Flächennutzungspläne. Das gelte zwar in engen Grenzen doch, so das Gericht. Diese Kriterien sieht es gleichwohl nicht erfüllt.
Der Böseler, in dessen Namen die Anwältin den Antrag gestellt hatte, führte – im März 2015 erstmals – aus, er werde durch die Änderung des Flächennutzungsplans daran gehindert, selber auf ihm gehörenden Flächen Windenergieanlage zu errichten. Dies wäre ein Argument, das bei der Beschlussfassung über die F-Plan-Änderung hätte berücksichtigt werden können.
Welche Flächen im Einzelnen das sein könnten, blieb nach Auskunft des Gerichts unklar. Das Gericht forderte den Böseler noch im Juni auf, sein Vorhaben zu konkretisieren und plausibel zu machen. Dem sei er aber nicht nachgekommen, sondern habe am 2. Juli um eine mündliche Verhandlung gebeten, um persönlich eine entsprechende Erklärung abzugeben – dafür sah das Gericht aber keinen Anlass, da „nicht ansatzweise dargelegt“ sei, was er „persönlich zu erklären beabsichtige“. Ein mündliche Verhandlung, so das Gericht, würde nicht zur Sachaufklärung beitragen.
Gegen die Nichtzulassung der Revision kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Als „erwartete Entscheidung“ bezeichnete Bürgermeister Hermann Block gegenüber der NWZ am Dienstag die Mitteilung des Gerichts. „Nun haben wir ein Stück weit mehr Rechtssicherheit.“ Die Rechtsvertretung der Windpark-Gegner, Anwältin Dr. Jutta Engbers, war am Dienstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.