Bösel Die Verordnung zur Gefahrenabwehr (SOG), die der Gemeinderat einstimmig verabschiedet hat, soll am 1. April zwar in Kraft treten. Bis dahin werde die Gemeinde aber nicht die drei Mitarbeiter eingestellt haben, die präventiv über die Einhaltung der Vorschriften wachen soll. Ab dem 1. April werde man also nur gezielt bei gemeldeten Verstößen aktiv werden können, betonte Bürgermeister Hermann Block.
Grundsätzlich setzt die Gemeinde als ersten Schritt auf eine freundliche Ansprache bei Verstößen gegen die SOG-Verordnung. Diese enthält etwa Vorschriften über Feuer und Grillen auf öffentlichen Flächen, über Plakatierungen oder den Schutz und die Sauberkeit von Verkehrsflächen und Anlagen oder zur Lärmbekämpfung und zur Tierhaltung.
Gestrichen wurde nach der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses die Vorschrift, nach der zur Einfriedung von Grundstücken nur „lebendes“ Material genutzt werden darf. Denn über die Einhaltung der Bauvorschriften sei der Landkreis Herr, betonte Bürgermeister Block. Matthias Preuth (Bündnis Bösel) begrüßte die Entscheidung, denn in älteren Bebauungsplänen gebe es diese Regelung nicht. Somit sei Bestandsschutz gewährt. In neuen B-Plänen könne das über die Bauvorschriften geregelt werden.
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Die neuen Mitarbeiter sollen auch den ruhenden Verkehr kontrollieren. Diese Aufgabe übernimmt die Gemeinde Bösel als eine der ersten vom Landkreis Cloppenburg als eigentlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Es sei vorher in Bösel „nicht wie im Wilden Westen“ gelaufen, machte Heiko Thoben (CDU) deutlich. Mit der Verordnung habe man nunmehr aber eine „Handhabe, wenn etwas aus dem Ruder läuft“.
Sollten Verwarngelder eingezogen werden, gingen die dem allgemeinen Haushalt der Gemeinde zu, antwortete Bürgermeister Block auf Nachfrage von Bernd Roder (Bündnis Bösel). Sollte ein Überschuss erzielt werden, könne man sich gezielt über Verwendungszwecke Gedanken machen.