Cloppenburg Die Stadtratsfraktionen von SPD und Grünen haben sich mit den Unterkünften für Werkvertragsarbeiter in der Stadt Cloppenburg beschäftigt und entsprechende Anfragen an Bürgermeister Dr. Wolfgang Wiese (CDU) geschickt. Es geht um Einzelheiten der Unterbringung sowie festgestellte Mängel in den Unterkünften – auch im Zusammenhang mit dem Tod eines an Tuberkulose (TBC) erkrankten 31-jährigen Rumänen, der im Wohnheim an der Löninger Str. 37 gelebt hatte.
Der Bürgermeister erklärte, dass bislang in der Stadt noch für kein Objekt eine Nutzung als „Unterkunft für Werkvertragsarbeiter“ baurechtlich beantragt wurde. Nur das ehemalige Hotel „Zum weißen Roß“ an der Löninger Straße sei als „Wohnheim“ für die Unterbringung von maximal 45 Personen genehmigt.
Wie ist die Unterbringung der Arbeiter organisiert?
Werkvertragsarbeiter würden durch privat organisierte Vermittlung von Wohnraum untergebracht, so Wiese. Vermietung oder Nutzungszwecke bei Grundstückskäufen müssten der Stadt als Melde- und Untere Bauaufsichtsbehörde (BAB) nicht bekanntgegeben werden.
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Wie regelmäßig werden die Unterkünfte überprüft?
Die Zahl der Überprüfungen könne laut Wiese nur geschätzt werden. „Seit 2013 dürften knapp 1000 Fälle zur Prüfung gelangt und etwa 300 zur örtlichen Überprüfung gekommen sein.“ Es gebe eine stetige Beobachtung der Objekte. Die jüngste Überprüfung des Wohnheims an der Löninger Straße erfolgte am 10. Februar. Ortsbesichtigungen gebe es regelmäßig bei auffälligem Erscheinungsbild, negativem Eindruck oder „konzentrierter Unterbringung“ von Werkvertragsarbeitern. Wenn der BAB Auffälligkeiten gemeldet würden, erfolge eine Prüfung, so Wiese.
Grünen-Fraktionschef Michael Jäger kritisiert dies wegen der „ausbeuterischen Praktiken in diesem Bereich“ als „völlig unzureichend“.
Welche Mängel wurden bei Prüfungen festgestellt?
Bei den Überprüfungen seien vor allem Überbelegungen bei Wohnungen und Defizite bei Sanitäranlagen, Aufenthaltsflächen, beim Brandschutz und bei Fluchtwegen festgestellt worden, so Wiese.
Wie wurden die festgestellten Mängel behoben?
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung seien unter anderem Nutzungsuntersagung, Reduktion der Personenzahl pro Gebäude beziehungsweise Wohnung, Nachrüsten von Brandschutzanforderungen (zum Beispiel durch das Anbringen von Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern), im Regelfall mit Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von bis zu 20 000 Euro bei Nichtbefolgung, erklärte Wiese. Bei bauaufsichtlich angeordneten Maßnahmen stehe anschließend eine Abnahme der Mängelbeseitigung an.
Hat sich die Zahl der Unterkünfte verändert?
Bei der Stadt gebe es keine Unterkunftsmeldungen, sagte Wiese. Im Meldeamt würden nur Wohnsitzmeldungen entgegengenommen. Derzeit seien in Cloppenburg mehr als 2000 Personen aus osteuropäischen Ländern gemeldet, die sich auf 534 Wohnstandorte verteilten. Im Stadtgebiet seien an 83 Standorten Gemeinschaftsunterkünfte mit 13 und mehr Personen osteuropäischer Herkunft bekannt. Mit Ausnahme des Wohnheims an der Löninger Straße seien alle Werkvertragsarbeiter in Wohnungen des freien Wohnungsmarktes untergebracht. Die Anzahl der belegten Wohnungen durch Werkvertragsarbeiter ändere sich ständig, meinte Wiese. Jäger kritisiert die vagen Angaben der Stadt zum Standort dieser Unterkünfte und Belegungsgrößen. Damit trage die Verwaltung „nicht zu einem transparenten Umgang mit der in die Kritik geratenen Unterbringung ausländischer Arbeitnehmer“ bei.
Gibt es einen Informationsaustausch zwischen Landkreis und Stadt?
Einen Informationsaustausch zwischen Stadt und Landkreis gebe es bei Auffälligkeiten oder Überprüfungen nur bei Fragestellungen im Sinne von gesunden Wohnverhältnissen, so Wiese. Die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt wertete er aus bauaufsichtlicher Sicht als positiv. Über TBC-Erkrankungen gebe es für den Bereich der BAB keinen Informationsaustausch mit dem Landkreis. Auch spezielle Infos zu Wohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen bezüglich ausländischer Schlachthofbeschäftigter lägen der Stadt nicht vor.
Wohnen an TBC Erkrankte in Cloppenburg?
Der Stadt sei weder ein über die Presseberichte hinausgehender Fall einer Erkrankung von Schlachthofbeschäftigten noch die Zahl der erkrankten Schlachthofbeschäftigten, die im Stadtgebiet wohnen, bekannt. Ansprechpartner sei hier das Gesundheitsamt des Landkreises.
Wie steht es um das Wohnheim „Weißes Roß“?
Die vom Landkreis festgelegten Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse bei der Unterbringung von Arbeitnehmern (Mindeststandards) seien laut Wiese in der Unterkunft an der Löninger Straße erfüllt. Dort stünden ausreichend Küchenflächen, Sanitäranlagen, Aufenthaltsräume und Abstellräume zur Verfügung. Jäger hingegen bezweifelt eine zeitintensive, detaillierte Überprüfung der Unterkünfte durch die Stadt und kritisiert, dass die vom Landkreis geforderten Mindestbedingungen an Wohnverhältnisse in Cloppenburg nicht erfüllt seien.
Beim Ortstermin habe sich ein Feuerlöscher mit Ablaufdatum 2001 im Flur befunden (die NWZ berichtete), bestätigte der Bürgermeister. Warum dies so gewesen war, sei auch der Hausverwaltung ein Rätsel. Er versicherte, dass nun in jedem Geschoss des Hauses neueste Modelle vorhanden seien. Zu möglichen kurzfristig vor dem Ortstermin erfolgten Malerarbeiten – wir berichteten – lägen Wiese keine näheren Informationen vor.
Der Bürgermeister teilte zudem mit, dass Daniela Reim, Beraterin der niedersächsischen Beratungsstelle für mobile Beschäftigte in Oldenburg, beim Telefonat mit der Stadt im September 2018 nicht von einem Heizungs- und Stromausfall über fünf Monate – sondern nur von ein paar Tagen – gesprochen habe.
Bei den Kontrollen im Sommer 2018 sei keine solche Versorgungsunterbrechung festgestellt worden. Ein konkreter Zeitraum hierfür sei für die BAB nachträglich nicht bestimmbar, so Wiese. Nach der Anzeige durch Reim habe die BAB die Hausverwaltung am selben Tag telefonisch zur Räumung der Unterkunft aufgefordert, bestätigte der Bürgermeister. Zwischenzeitlich waren die Bewohner dann in der Unterkunft in Ahlhorn untergebracht.