Harkebrügge /Kammersand „Aus unserer Sicht ist das Genehmigungsverfahren abgeschlossen“, teilt Sabine Uchtmann, Sprecherin des Landkreises Cloppenburg mit. Kurz vor Heiligabend sei das Verfahren um den Windpark in Kammersand an der Grenze zum Ammerland auf dem Gemeindegebiet Barßel abgeschlossen worden. „Insofern kann mit dem Bau begonnen werden“, sagt Uchtmann – es sei denn, es komme noch zu entsprechenden Klagen.
Bauherr des Projekts ist die Windpark Harkebrügge Planungsgesellschaft. „Wir freuen uns, dass wir die Genehmigung bekommen haben“, sagt deren Geschäftsführer Christoph Raming. Nach wie vor soll ein Bürgerwindpark entstehen. Nun sei der Prospekt dazu auf dem Weg zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) zur Prüfung. Nach einem positiven Ergebnis könne er an die Bürger verteilt werden, die Interesse an einer Beteiligung haben. „Wir sind gespannt auf die Resonanz, die wir mit diesem Projekt der alternativen Energieerzeugung erzielen können“, sagt Raming. „Dann warten wir die Dinge ab, die da kommen.“
Denn bislang hat die Verwirklichung des Windparks erhebliche Einwände und Proteste von Seiten der Bürgerinitiative (BI) Lohorst/Wittenberge/Rothenmethen/Kammersand aus den Kreisen Cloppenburg und Ammerland zur Folge gehabt. Sie haben bis zuletzt gegen einen entsprechenden Windpark protestiert und unter anderem auf akustische und optische Einwirkung auf die umliegenden Ort- und Bauerschaften sowie Eingriffe in die Natur hingewiesen.
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„Wir haben einen sehr intensiven Prozess erlebt bei der Genehmigung, weil erhebliche Gegenwehr und Einwände da waren, die vom Landkreis abgeklopft werden mussten“, erklärt Raming. Doch letztlich müssten alle Windparks die gleichen Rechtsansprüche erfüllen, sagt Raming. „Somit sind wir froh, dass wir die Genehmigung noch in 2016 bekommen haben.“
Denn für die Projektierung des Bürgerwindparks habe das große Vorteile. „Wir können nämlich jetzt mit einer festen Vergütung auch den Prospekt erstellen.“ In 2017 hätte man an einem Ausschreibeverfahren teilnehmen müssen. Jetzt könne man mit einem festen Wert auf der Einnahmenseite rechnen pro kWh erzeugten Strom.
Denn nur, wenn alle Genehmigungen bis 31. Dezember 2016 erteilt sind, ist sichergestellt, dass die geplanten Windräder ihren Strom noch nach derzeitigem Erneuerbare-Energien-Gesetz mit garantierter Vergütung einspeisen können und die Abnahme gewährleistet ist.