Delmenhorst - Nachdem jetzt auch vermehrt Fälle von Geflügelpest (H5N8) bei Wildvögeln in Deutschland sowie in einem Geflügel haltenden Betrieb in Schleswig-Holstein festgestellt worden sind, spricht die Stadt Delmenhorst ein Aufstallungsgebot für Geflügel aus.
„Es muss alles getan werden, um mögliche weitere Infektionen von Nutzgeflügelbeständen zu verhindern“, sagt Amtsveterinärin Dr. Nicolin Niebuhr. „Menschen sind nicht gefährdet.“
Pflicht gilt ab sofort
In einer Pressemitteilung macht der städtische Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen darauf aufmerksam, dass wegen der Gefahr der Verbreitung der Vogelgrippe auch alle Delmenhorster Geflügelhalter ab sofort verpflichtet sind, die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.
Darunter ist eine Vorrichtung zu verstehen, die oben aus einem Dach oder einer Plane besteht und die an den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln, zum Beispiel durch Netze, gesichert ist.
Im Delmenhorster Stadtgebiet betrifft die nun bekannt gegebene Verordnung der Stadtverwaltung 130 Geflügelhalter mit insgesamt 2500 Tieren, die beim Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen gemeldet sind.
Tierhaltung melden
Jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, seine Tierhaltung – bereits ab dem ersten Tier – beim Fachdienst unter
