Delmenhorst - Die Stadt Delmenhorst gilt bereits seit dem 5. April als Hochinzidenzkommune, da die Sieben-Tage-Inzidenz mehrere Tage über 100 lag. Nun hat dieser Wert dauerhaft die Marke von 150 überschritten – und damit treten nun nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Das teilte die Stadt am Montag mit.

Zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgen ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt. Ausnahmen sind nur aus triftigen Gründen möglich. Zu diesen Gründen zählen unter anderem die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit, die zwingend in diese Zeitraum erfolgen muss, aber zum Beispiel auch der Besuch von nahen Angehörigen, wenn diese etwa pflegebedürftig sind. Eine ausführlichere Liste von Beispielen führt die Stadt in der entsprechenenden Allgemeinverfügung auf. Diese Gründe müssen bei einer Kontrolle glaubhaft gemacht werden. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 3. Mai.