DELMENHORST - Nach einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die vier verkaufsoffenen Sonntage im Advent in Berlin verfassungswidrig. „Ich begrüße das Urteil und erhoffe mir davon, dass die Sonntage deutlicher geschützt werden“, erklärt dazu die Delmenhorster CDU-Landtagsabgeordnete Swantje Hartmann. In der Weihnachtszeit seien verkaufsoffene Sonntage generell abzulehnen.
Die Delmenhorster Geschäftsleute haben in diesem Jahr keinen verkaufsoffenen Sonntag im Advent vorgesehen. Allerdings gibt es „zwischen den Jahren“ am 27. Dezember einen offenen Sonntag. Gesetzlich erlaubt sind in Niedersachsen vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr.
In Delmenhorst fanden sie anlässlich des Frühjahrsmarktes, des Autofrühlings und zum Kartoffelfest statt. Statt des sonst üblichen offenen Sonntags zum Herbstmarkt im September gibt es dieses Jahr erstmals die Möglichkeit, am Sonntag zwischen Weihnachten und Neujahr einzukaufen.
Aus Sicht der Delmenhorster Jungen Liberalen (Julis) sollten Einzelhänder über ihre Öffnungszeiten selbst entscheiden können. „Freie Ladenöffnungszeiten sind kundenfreundlich“, so Juli-Vorsitzender Tanju Satiloglu in einer Presseerklärung.
Wettbewerb und Nachfrage sollten die Öffnungszeiten regeln. Das Urteil des Bundesverfassungserichtes könne nicht im Sinne der Einzelhändler sein und benachteilige die Geschäfte in Bezug auf Tankstellen oder Kioske, die mittlerweile häufig auch ein Vollsortiment anböten.
