Delmenhorst - Jeder Schüler und jede Schülerin, der/die zum Schuljahresende 2017/18 eine allgemeinbildende Schule vor Erfüllung seiner bzw. ihrer zwölfjährigen Schulpflicht verlässt, bleibt grundsätzlich innerhalb des berufsbildenden Schulwesens schulpflichtig. Darauf weist Ulrich Droste, Schulleiter der Berufsbildenden Schulen II (Kerschensteiner-Schule) hin.

Wer nach den Sommerferien eine Ausbildung gewerblich-technischer Fachrichtung beginnt, muss sich zum Schuljahresbeginn am Donnerstag, 9. August, dem ersten Schultag nach den Sommerferien, um 8 Uhr zur Einschulung in den Berufsbildenden Schulen II, Wiekhorner Heuweg 56-58 in Delmenhorst melden. Der Termin gilt auch, wenn das Ausbildungsverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt im kommenden Schuljahr beginnt.

Mitzubringen sind das letzte Schulzeugnis (Original oder Fotokopie), eine Kopie des Ausbildungsvertrages, die Anschrift des Ausbildungsbetriebes sowie eine Kopie des Personalausweises und Schreibzeug.

Für Schülerinnen und Schüler, die eine berufliche Vollzeitschule besuchen werden, ist der in der Aufnahmezusage angegebene Einschulungstermin maßgeblich.

Alle übrigen Schülerinnen und Schüler, die weder ein Ausbildungsverhältnis eingehen noch eine Zusage für eine berufliche Vollzeitschule erhalten haben, müssen sich ebenfalls am 9. August um 8 Uhr in den Berufsbildenden Schulen II zwecks Erfüllung ihrer Schulpflicht melden.