DELMENHORST/OLDENBURG - Mit ihrer Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes in Delmenhorst hat eine 44 Jahre alte Frau aus Delmenhorst nun doch Erfolg gehabt. Das Oldenburger Landgericht reduzierte am Dienstag das frühere Strafmaß und verurteilte die Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von insgesamt dreieinhalb Jahren. In Delmenhorst waren gegen die Frau noch drei Einzelurteile mit einer Gesamtstrafe von insgesamt knapp sechs Jahren verhängt worden.
Jahrelang bezahlte die angeklagte häufig die Miete nicht und hinterließ Wohnungen in einem total verdreckten Zustand. Vermieter mussten Berge von Unrat, Kot und Müll wegschaffen. Der Vorsitzende Richter Jaspert ermahnte die 44-Jährige, das in Zukunft sein zu lassen.
Zugute kam der Angeklagten aber, dass das Landgericht die Verfahren bezüglich einiger Betrugsfälle einstellen musste. In diesen Fällen konnte die Verteidigung nachweisen, dass die Vermieter und deren Anwälte von der Zahlungsunfähigkeit der Frau wussten. In solchen Fällen handelt es sich nicht um einen Betrug, weil es nicht zu einer „Täuschung“ gekommen ist.
Schuldig gesprochen wurde die Angeklagte unter anderem auch wegen Unterschlagung und Vortäuschens einer Straftat: Den Scheck vom Arbeitsamt, den ihr Ehemann erhalten hatte, hatte sie ohne sein Wissen eingelöst und das Geld behalten. Und als die 44-Jährige in einem Reisebüro als Mitarbeiterin anfangen konnte, stahl sie dort Kundengelder.
Bis zum Schluss hatte die Angeklagte das bestritten. Das Geld sei ihr in der Delmenhorster Innenstadt aus einem Rucksack gestohlen worden, so ihre Behauptung. Das nahm Richter Jaspert ihr allerdings nicht ab. Die Angeklagte habe von Anfang an vorgehabt, die Kundengelder für sich zu behalten, so seine Überzeugung.
