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Waffen und Munition gefunden Delmenhorster soll kiloweise Rauschgift verkauft haben

Franz-Josef Höffmann

Delmenhorst/Oldenburg - Wegen bewaffneten Handeltreibens mit Rauschgift im großen Stil muss sich seit Freitag ein 32 Jahre alter Mann aus Delmenhorst vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, dass er in der Zeit von Februar bis Anfang August 2020 in Delmenhorst in 34 Fällen mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben haben soll.

In 26 Fällen soll der 32-Jährige zwar nur Marihuana grammweise verkauft, in sieben weiteren Fällen aber je 500 Gramm an verschiedene Abnehmer veräußert haben. In einem weiteren Fall soll der Angeklagte im Schlafzimmer seiner Eltern weitere 500 Gramm Marihuana aufbewahrt haben. In einem Verschlag, der zum Wohnhaus gehört, habe er zudem eine Maschinenpistole und ein Kleinkalibergewehr nebst Munition gelagert, so die Anklage.

Waffen notfalls zur Verteidigung der Drogen einsetzen

Das macht die Sache für den Angeklagten besonders brenzlig. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Waffen notfalls zur Verteidigung der Drogen eingesetzt werden sollten und hat das Geschehen als bewaffnetes Handeltreiben mit Rauschgift im großen Stil angeklagt. Dieser Tatbestand ist mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis bedroht.

Der erheblich einschlägig vorbestrafte Angeklagte hat aus früheren Verfahren noch knapp drei Jahre Gefängnis offen. Diese Strafe müsste bei Rechtskraft mit der Strafe aus dem jetzigen Verfahren zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden. Da käme einiges zusammen, was der Angeklagte absitzen müsste.

Verteidiger wurde gewechselt

Am Freitag blieb es erst einmal bei einem Prozessauftakt. Der Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Das lag unter anderem daran, dass es einen Verteidigerwechsel gegeben hatte. Der neuen Verteidigerin, der Delmenhorster Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter, blieb keine Zeit, sich in die Akten einzulesen. Das Verfahren ist auf sechs Verhandlungstage terminiert. Der Angeklagte soll die jetzigen Taten nach den früheren Verurteilungen begangen haben, was sich strafverschärfend auswirken dürfte.

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