DELMENHORST - Eine sechsmonatige Freiheitsstrafe wegen Leistungsbetruges hat einen 56-jähriger Delmenhorster jetzt vorm Amtsgericht erhalten. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, das Urteil ist rechtskräftig. Auf diesen Fall, der in der Gemeinde Dötlingen spielt, weist das Hauptzollamt Hannover jetzt in einer Pressemitteilung hin.

Im September 2006 hatten Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hannover die Räume einer Reinigungsfirma auf zahlreichen Autobahn-Raststätten in Norddeutschland durchsucht. Dazu zählte auch die Rastanlage Wildeshausen-Süd an der A 1.

Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen ergab, dass der 56-jährige Angestellter der Reinigungsfirma neben seinen Einkünften als Reinigungskraft auch Bezieher von Arbeitslosengeld II war. Der ARGE Arbeit und Grundsicherung Delmenhorst hatte er ab dem August 2005 lediglich eine Nebenbeschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von 105 Euro angezeigt. Sein tatsächliches Einkommen verschwieg er.

Das Amtsgericht Delmenhorst verurteilte den Mann daher wegen Betruges in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Der Delmenhorster muss außerdem den Schaden ersetzen. Das Strafverfahren gegen den Arbeitgeber ist noch nicht abgeschlossen.