Delmenhorst - „Der neue Gebührenmaßstab wirkt sich für den größten Teil der Gebührenpflichtigen günstiger aus“, erklärte Rathaussprecher Timo Frers auf Nachfrage unserer Redaktion. Einschlägige Gerichtsurteile über Satzungen anderer Kommunen hätten auch für Delmenhorst eine Neufassung der Straßenreinigungssatzung notwendig gemacht. Die Richter sahen in der Berechnung nach Frontmetern eine Ungleichbehandlung der Gebührenzahler.
Nun soll anhand eines Flächenmaßstabes für Gerechtigkeit gesorgt werden: Der Politik waren Modellrechnungen vorgestellt worden, danach schien der sogenannte Quadratwurzelmaßstab die Verteilung der Gebühren am besten abzubilden. Die vom Rathaus vorgestellten Zahlen ließen vermuten, dass es nur zu geringen Veränderungen für die Gebührenzahler komme.
Keine Beratung in Ortsrat Hasbergen
Skeptisch sehen das Bewohner des ländlich geprägten Ortsteils Hasbergen. Gerold Runge moniert, dass es keine Beratung der Satzung im Ortsrat Hasbergen gab. Er und sein Nachbar Herbert Sudau sehen sich in ihrer Kritik bestätigt: Im Fall Runge verteuert sich die Straßenreinigung von 73 auf 134 Euro, Sudau spricht in seinem Fall von einer Verdoppelung der Umlage.
Die beiden Hasberger fühlen sich auch ungerecht eingestuft, weil sie als Anlieger der Hasberger Dorfstraße nicht erkennen können, dass die Stadt ausreichend berücksichtigt hat, dass die Straße auch dem Durchgangsverkehr dient, also die Allgemeinheit für die Reinigung verstärkt einbezogen werden müsse. Laut einer früheren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg an müsse der Anteil der Stadt an der Gebühr in seinem Wohnbereich bei über 40 Prozent liegen, abgerechnet würde aber nur ein Anteil von 25 Prozent, so Runge.
Kein Unterschied bei bebauten und unbebauten Flächen
Er führt auch an, dass kein Unterschied gemacht werde, das sein Grundstück über bebaute und unbebaute Flächen verfüge. Für ein Viertel seiner Immobilie zahle er die Grundsteuer B, für den weitaus größeren Teil, einer Weidefläche, werde er mit dem ermäßigten Hebesatz A für landwirtschaftliche Flächen herangezogen. Bei der Straßenreinigungsgebühr werde für die etwa 8000 Quadratmeter große Fläche nicht unterschieden. Auch Sudau ärgert sich, für seine Weidefläche könne er eine geringe Pacht einnehmen, die aber vollständig für die Straßenreinigungsgebühr draufginge.
Runge und Sudau fühlen sich in Hasbergen gegenüber den urbanen Stadtteilen ungerecht behandelt. Die Verabschiedung der Satzung hätte erst nach sorgfältiger Beratung erfolgen sollen, so Runge. Auch Herbert Sudau lässt nicht locker. Neben ihren individuellen Anfechtungen gegen die Gebührenbescheide setzen beide darauf, dass es doch noch zu einer Beratung im Ortsrat Hasbergen kommen wird. Dort werde der Versuch unternommen, eine Neuverhandlung der Berechnung für die Straßenreinigungskosten zu erreichen.
