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HINTERGRUND „Angestellte haben Recht zum Streik“

Der Tarifvertrag

Drei Arten

von Tarifverträgen lassen sich unterscheiden: Im Lohntarifvertrag werden die Einzelheiten über die Gehälter geregelt. Der Manteltarifvertrag beinhaltet Regelungen zur Arbeitstätigkeit mit Arbeitszeitdauer, Urlaubsansprüchen, Fragen der Aus- und Weiterbildung und Arbeitsbedingungen. Der sonstige Tarifvertrag wird zu Fragestellungen der Schlichtung, der Altersteilzeit, der betrieblichen Altersvorsorge und des Streiks genutzt.

Tarifverträge laufen

zwischen einem und fünf Jahren. Der Lohntarifvertrag wird in der Regel für ein Jahr, der Manteltarif- und der sonstige Tarifvertrag für eine Laufzeit zwischen drei und fünf Jahren abgeschlossen.

Der Vertrag

selber enthält normative Regelungen wie Fragen zum Entgelt zur Arbeitszeit oder zum Urlaub, sowie einen schuldrechtlichen Teil mit Regelungen der Tarifparteien wie Kündigungsfragen oder Vertragslaufzeit.

Der von der Arbeitnehmergewerkschaft Verdi ausgerufene Streik im Sozial- und Erziehungsbereich läuft. Angestellte in Delmenhorst dürfen sich beteiligen.

von inka fürup

delmenhorst „Durch einen Streik soll ein Ausgleich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen erreicht werden, der ohne Streik nicht möglich wäre.“ So lauten die einführenden Worte des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Thema „Streik“.

Auch in Delmenhorst ruht im städtischen Kindergarten noch bis Donnerstag die Arbeit. Die Angestellten demonstrieren für neue Tarifabschlüsse im Gesundheitsbereich. „Und das dürfen sie auch“, sagt Verdi. Zwar seien bestimmte Regeln zu befolgen, es gebe für Angestellte des öffentlichen Dienstes aber ein grundsätzliches Streikrecht.

Zu beachten sind dabei die Grundsätze, dass nur Angestellte und keine Beamten streiken dürften. Auch seien nur Gewerkschaften zu derartigen Aufrufen berechtigt, so der DGB. Schließlich müsse sich in der Urabstimmung, der Befragung der Mitglieder zum Streik, eine Zustimmung von mehr als 75 Prozent ergeben. „Dann dürfen wir streiken“, so Verdi. In manchen Fällen, so wie in Delmenhorst, ergeht vor Beginn der Arbeitsniederlegung eine Information an den Träger der bestreikten Einrichtung über Art und Zeitpunkt der Arbeitsniederlegung. „Das ist erfolgt“, weist Sina Stumpe von der Stadt auf das rechtmäßige Vorgehen hin. Die Einrichtung des Notdienstes sei zudem in Eigenregie des Kindergartens aufgestellt worden. Wie die Stadt bei Verschärfungen des Streiks und Wegfall des Dienstes reagiere, sei ungewiss. „Das ist ein Präzedenzfall“, so Pressesprecher Timo Frers. Eine Verpflichtung zum Notdienst bestehe nicht, etwaige Alternativen müssten geprüft werden.

Ulf Birch, Pressesprecher Verdi Bremen/Niedersachsen, teilte mit, dass am Mittwoch zwar Gespräche statt gefunden hätten, diese bezögen sich aber auf die Frage der Eingruppierung der Erzieher und nicht auf den Streikgegenstand des Tarifvertrags für betriebliche Gesundheitsvorsorge. Diesbezüglich sei von der gegnerischen Partei noch keine Gesprächsbereitschaft signalisiert worden. Es solle arbeitgeberinterne Gespräche geben, deren Ausgang sei aber ungewiss. „Wenn kein Signal ergeht, wird die Streikleitung diesen Donnerstag über das weitere Vorgehen beraten.“ Dann kämen auch die Pläne einer unbefristeten Ausweitung des Streiks ohne Notdienst wieder auf den Tisch, so Birch.

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