Delmenhorst - Das Delmenhorster Jobcenter wird gegen das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg zur Bemessung der Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger Berufung einlegen. Das teilte Rudolf Mattern, Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie, Senioren und Soziales der Stadtverwaltung, am Dienstag mit. „Wir rechnen uns Chancen aus“, betonte Jobcenter-Geschäftsführer Hero Mennebäck. Das Sozialgericht hatte – wie berichtet – einem Kläger recht gegeben, der nach dem Tod seiner Frau in eine kostengünstigere Wohnung umziehen sollte. Die Bemessung der Kosten der Unterkunft beruhe in Delmenhorst nicht auf einem „schlüssigen Konzept“ und bilde nicht mehr die soziale Wirklichkeit am Wohnungsmarkt ab, hieß es in der Urteilsbegründung. In solch einem Fall müsste die Angemessenheit der Unterkunftskosten auf der Basis der Wohngeldtabelle mit einem Sicherheitsaufschlag von zehn Prozent berechnet werden (NWZ -Bericht „Sozialgerichts-Urteil könnte Folgen haben“ vom 3. Februar).

Zurzeit werden die Kosten der Unterkunft nach einem Mietspiegel bemessen, der auf einer Datenerhebung aus dem Jahr 2008 basiert. Vorerst werde das Jobcenter bei dieser Praxis auch bleiben, sagte Mattern, denn „das sind Mieten, die bei uns noch realistisch sind“. Ab dem dritten oder vierten Quartal hofft der Fachbereichsleiter auf ein neues, gerichtsfestes „schlüssiges Konzept“ zurückgreifen zu können – eine wissenschaftliche Erhebung, die das untere Mietsegment in Delmenhorst einschließlich der örtlichen Mieten im Sozialen Wohnungsbau abbildet. Denn diese, so Mattern, würden im Mietspiegel nicht berücksichtigt, ebenso wenig die besondere Delmenhorster Situation mit ihrem großen Angebot an preisgünstigem Wohnraum. Die Ausschreibung für die Erhebung soll kurzfristig erfolgen.

Der Mieter, so Mennebäck, hätte sowieso nichts davon, wenn das Jobcenter gezwungen wäre, seinen Kunden mehr Geld für Miete und Nebenkosten zuzubilligen. „Jeden Cent, den wir höher gehen, schlagen die Vermieter sofort auf die Miete drauf. Die Mieter bekommen dadurch keine besseren Wohnungen.“ Derzeit wendet das Jobcenter 24 bis 25 Mio. Euro im Jahr für die Kosten der Unterkunft auf.