Delmenhorst - Im Wasserschutzgebiet Annenheide liegt ein Rohwasser von hervorragender Qualität vor. Sehr geringe Nitratwerte, moderate Sulfatwerte, eine sehr geringe Härte, ein seit über 20 Jahren stabiler Verlauf sowie keine Nachweise von Wirkstoffen von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sind wichtige Argumente, die für eine Trinkwassergewinnung an diesem Standort sprechen. Das teilt die Stadtwerkegruppe (SWD) zum Ergebnis einer beim Institut IWW in Mühlheim in Auftrag gegebenen Untersuchung der Qualität mit. Die Proben stammten aus dem Wasserwerk Annenheide.

„Wir haben hier erfreulich niedrige Nitratwerte. Gemessen wurden weniger als zwei Milligramm pro Liter“, berichtete SWD-Prokurist Dieter Meyer am Dienstag während eines Gesprächs im Tagungsraum des Wasserwerks. „Der Grenzwert für Nitrat liegt bei 50 Milligramm.“ Momentan, so Meyer, gebe es keinerlei Anzeichen für einen in Zukunft steigenden Nitratgehalt des Annenheider Wassers.

Das rund 35 Quadratkilometer große Wasserschutzgebiet rund um die auf Diepholzer und Oldenburger Kreisgebiet liegenden Förderbrunnen wird derzeit von 65 Landwirten bewirtschaftet. Sie müssen – unter anderem bei der Düngung und beim Weideviehauftrieb – verschiedene Auflagen einhalten, die um so strenger sind, je näher der Betrieb bzw. die bewirtschafteten Flächen an den Förderbrunnen liegen. Dafür erhalten sie von der Stadtwerkegruppe einen finanziellen Ausgleich für betriebswirtschaftliche Einbußen in Höhe von derzeit 120 000 Euro pro Jahr.

„Das Ergebnis ist ein Mehr an Grundwasser schonender Bewirtschaftung“, sagt Agraringenieur Onno Seitz von der Oldenburger Nebenstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Kammer erarbeite mit den Landwirten Düngepläne, um die Wasserqualität sicherzustellen. Zudem gebe es Kontrollen, ob die Auflagen eingehalten werden.

Jetzt wolle die Stadtwerkegruppe mit den Landwirten auf freiwilliger Basis noch weitergehende Regelungen zum Grundwasserschutz treffen, wie Meyer berichtete. Die Schutzzone rund um die Brunnen, in der kein Weideviehauftrieb zulässig ist, soll von einem Radius von 130 Metern auf einen 200-Meter-Radius vergrößert werden.