Delmenhorst - Der Amtsgerichts-Saal war voll von Journalisten, als am Donnerstag der Richter das Urteil im Fall des Rechtsextremen Mario M. verkündete: Sieben Monate und zwei Wochen Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Bewährungsfrist ist auf drei Jahre festgesetzt worden.

Damit folgte der Richter weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts. Dieser hatte acht Monate gefordert, ebenfalls zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Das ursprünglich von Staatsanwalt und Nebenklage geforderte Schmerzensgeld von 2000 Euro setzte der Richter auf 1250 Euro herab. Der Verurteilte muss zudem 60 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Rechtsextreme am 4. März 2010 auf dem Marktplatz eine Gruppe von vier Jugendlichen angegriffen hat. Dabei hat er einen Totschläger, bestehend aus einem Socken und einem 200 Gramm schweren Metallstück, auf die Stirn eines der vier Jugendlichen geschleudert. Der Jugendliche trug eine Platzwunde davon, die Narbe ist noch heute sichtbar. Noch Tage nach dem Angriff, so gab der Jugendliche an, der als Nebenkläger am Prozess teilnahm, habe er Medikamente gegen die Schmerzen nehmen müssen.

Mario M. wurde von Wolfram Nahrath verteidigt. Der einschlägig bekannte Szeneanwalt und ehemalige Aktivist der nunmehr verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ hatte einen Freispruch gefordert und darauf plädiert, sein Mandant habe in Notwehr gehandelt.

Der Prozess hat für Aufsehen gesorgt, weil es einer von vielen im Zusammenhang mit den Geschehnissen am 4. März war. Noch im vergangenen Jahr hatte einer der Jugendlichen aus der linksalternativen Szene als Beschuldigter vor Gericht gestanden. Außerdem war Mario M. bereits wegen Hausfriedensbruchs im Rathaus verurteilt worden, wo er vor dem Angriff bei der Eröffnung der Ausstellung „Verfassungsschutz gegen Extremismus“ Flyer verteilte.