Delmenhorst/Oldenburg - Weil er unter anderem das Delmenhorster Jobcenter betrogen haben soll, muss ein 32 Jahre alter Mann aus Delmenhorst für zwei Jahre ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes in Delmenhorst hat das Oldenburger Landgericht am Mittwoch bestätigt. Der Angeklagte wollte unschuldig sein und hatte deswegen gegen das Amtsgerichts-Urteil Berufung eingelegt. Doch seiner Berufungsverhandlung blieb er am Mittwoch unentschuldigt fern.

Zwar hatte er dem Gericht mitgeteilt, Magen- und Knieprobleme zu haben, doch das reichte als Entschuldigung nicht aus. Die Berufung des Angeklagten gegen das erste Urteil wurde deswegen auch verworfen. Nach Ansicht von Ermittlern lebt der Angeklagte, der wegen Betruges bereits im Gefängnis gesessen hat, in einer Traumwelt. Nicht nur, dass die aktuellen Taten für sich genommen schon komisch und schwer nachvollziehbar waren; trotz erdrückender Beweislage werden sie auch von dem 32-Jährigen kategorisch bestritten.

Vom Jobcenter bezieht der Angeklagte keine Leistungen mehr, sondern bekommt im Notfall nur noch einen Gutschein für Nahrungsmittel. Meist belaufen sich die Gutscheine auf 20 oder 30 Euro. Einen solchen Gutschein hatte der Angeklagte den Feststellungen zufolge auf seinen Laptop geladen und Summen bis zu 700 Euro eingetragen. Die Schriftstücke waren äußerst dilettantisch und enthielten viele Fehler. Trotzdem war der 32-Jährige damit in Elektronikgeschäfte gegangen und hatte sich mit teuren Elektronikartikeln eingedeckt.

Das flog auf, zumal sich keiner vorstellen konnte, dass das Jobcenter derartige Gutscheine ausstellt. Auf dem Laptop des Angeklagten wurde dann die Gutschein-Vorlage gefunden. Er war auch in dem Geschäft gewesen. Trotzdem behauptete er, unschuldig zu sein. Die Version von der „Traumwelt“ hatte die Verteidigung aufgegriffen und ein psychiatrisches Gutachten beantragt. Das aber konnte keine Beeinträchtigung des Angeklagten in seiner Schuldfähigkeit feststellen – trotz seines komischen Verhaltens.