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Sicherheit Umgehend reagieren bei Identitätsdiebstahl

Lorena Simmel

Berlin - Das Klauen von vertraulichen Daten kann mit verschiedenen Absichten geschehen, zum Beispiel mit einer Bereicherungsabsicht (wenn der Täter etwas bestellt und die Rechnung an eine abweichende Adresse schicken lässt) oder mit einer Schädigungsabsicht – der Täter eröffnet zum Beispiel ein Facebook-Profil im Namen einer fremden Person.

Gefühl wie nach einem Einbruch

„Wenn sich jemand unserer Identität bemächtigt, verletzt uns das meistens tief“, erläutert Bernhard Witt, Datenschutzexperte bei der it.sec GmbH. „Das Gefühl ist mit dem Gefühl nach einem Einbruch zu vergleichen, wenn man weiß, dass jemand in unseren Dingen herumgewühlt hat.“ Bei Identitätsdiebstahl, aber auch bei Skimming, Phishing oder Nicknapping handelt es sich um sogenannte Man-in-the-Middle-Angriffe (MITM-Angriffe): Zwischen den beiden eigentlich kommunizierenden Personen oder Vertragspartnern steht eine dritte Partei, die Daten abfängt und diese verwendet, um damit einen Betrug zu begehen.

Fachleute raten zur Strafanzeige

Geklaut werden dabei Daten und Kombinationen von Daten, die zur Identifikation einer Person dienen: Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten-, Personalausweis-, Sozialversicherungs- oder Führerscheinnummer.

„Wenn ein solcher Betrug vorliegt, würden wir immer empfehlen, eine Strafanzeige zu erstatten“, sagt Katharina Wiatr, Referentin bei der Berliner Datenschutzbeauftragten. Der Polizei sollte man so viele Informationen wie möglich etwa von einer unter falschen Angaben getätigten Warenbestellung übergeben.

Widerspruch einlegen

„Die Kopie der Strafanzeige sollte man unbedingt an das Unternehmen, von dem die Rechnung beziehungsweise die Mahnung kam sowie an das Inkassounternehmen und an die Auskunfteien   schicken“,  rät Wiatr. Wichtig sei es auch, gegen jegliche Forderung Widerspruch einzulegen. Oft bemerke man den Betrug zwar erst mit zeitlichem Verzug, aber auch wenn der Betrug nicht mehr rückgängig gemacht werde könne und man gegen unbekannt vorgehe, lohne sich der Aufwand.

„Meist muss man unter zeit- und kostenintensiven Umständen  viel aufrollen“, bedauert Wiatr, „aber unsere Erfahrung zeigt, dass man dann zum Beispiel die Ware, die man nicht bestellt hat, auch nicht wird bezahlen müssen.“ Einige Auskunfteien bieten ein Formular zur Meldung von Identitätsbetrug durch Betroffene an. „Wenn Anzeige erstellt wurde, ist die Polizei verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten“, erklärt Ulrich Dost-Roxin, Fachanwalt für Strafrecht. „Oft vergehen aber leider Monate oder sogar Jahre, bis man eine Nachricht erhält. Und die laute dann oft, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Schnelligkeit ist geraten

Wichtig sei es, möglichst schnell zu reagieren, auch um andere Endverbraucher warnen zu können.

Man solle sich auch überlegen, zum Beispiel den Versand-Account aufzukündigen oder mit dem Vertragspartner ein anderes Identifikationsmerkmal zu vereinbaren.

Ungeeignete Mittel der Authentifizierung

Oft liege das Problem bei den Unternehmen. „Wenn zum Beispiel bei einer Erstbestellung auf Rechnung eine abweichende Lieferanschrift angegeben wird, wird das von den Anbietern oft nicht nachverfolgt“, so Wiatr. Gerade so wird beim Kauf auf Rechnung Identitätsdiebstahl oft erst möglich.

Witt sieht bei der Vertragsgestaltung zweier Parteien Verbesserungspotenzial. Kaum jemand habt Zeit, auch noch das in den AGBs verlinkte Dokument durchzulesen. Außerdem fehle Verbrauchern oft das Wissen, mit dem man Formulierungen und Informationen in den AGBs einordnen könne.

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