So wurden etwa beim Studentenportal StudiVZ mit einem Passwort geschützte Mitgliederdaten ausgespäht. Auch bei Online-Auktionshäusern berichten Betroffene, dass in ihrem Namen Dinge ersteigert wurden. „Man kann nur immer wieder raten, mit eigenen Daten im Internet sparsam umzugehen“, sagt Rechtsanwalt Jochen Schneider aus München.

Einen besseren Schutz gäbe es erst mit der geplanten Strafrecht-Änderung. So soll das Abfangen von Daten künftig strafbar sein – bislang greift nur das Datenschutzrecht. Mit Namen, Geburtsdatum und Adresse können Betrüger etwa E-Mail-Postfächer einrichten oder Konten bei Internet-Kaufhäusern eröffnen. Diese werden genutzt, um Dinge zu kaufen oder auch Andere gezielt zu diffamieren. So sah sich jüngst in Australien ein Richter mit einem gefälschten Profil auf myspace.com konfrontiert, das ihn nicht gerade in ein sympathisches Licht rückte.

Plattformen wie die Kontaktbörse Xing.com setzen auf zweierlei Maßnahmen. „Die Nutzer sind daran interessiert, dass die Seite sauber bleibt – darum melden sie unmittelbar jede Auffälligkeit“, sagt Sprecherin Daniela Hinrichs. Zudem sollen technische Maßnahmen Schutz bieten. Die Seite setzt auch Sicherheitsexperten ein.

Großen Schaden müssten Betroffene laut Schneider in der Regel aber nicht fürchten, wenn in ihrem Namen eingekauft wird. Der Verkäufer muss in diesem Fall nachweisen, dass der Käufer tatsächlich etwas bei ihm gekauft hat. Zudem könnten überrumpelte Käufer vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn sie plötzlich fremde Einkäufe bezahlen sollen.

Als effektives Schutzmittel raten Experten etwa, eine zweite E-Mail-Adresse ohne Bezug zum eigenen Namen einzurichten.

www.bsi-fuer-buerger.de;

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